Baumschubser hat geschrieben:
Macht hier keiner, aber andere Länder, andere Sitten.
Ach übrigens:
117112 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen. ( B - 1 ) 10,00
§ 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat
117113 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen ( B - 1 ) 15,00
und gefährdeten +) dadurch Andere.
§ 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG
117114 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen. Es ( B - 1 ) 35,00
kam zum Unfall.
§ 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG
117118 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit ( B - 1 ) 10,00
geringem Abstand vor Ihnen fuhr.
§ 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat
117119 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit ( B - 1 ) 15,00
geringem Abstand vor Ihnen fuhr und gefährdeten +) dadurch Andere.
§ 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG
117120 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit ( B - 1 ) 35,00
geringem Abstand vor Ihnen fuhr. Es kam zum Unfall.
§ 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG
ok, dann gibt es von mir die Hardcore Argumente:
Das geblendet sein, oder sich geblendet fühlen ist eine subjektive Wahrnehmung, die durch nichts zu belegen ist. (Übermüdung, Medikamente, usw.)
Es gibt Nörgler, die fühlen sich immer im Schlaf gestört, haben aber nicht mitgekriegt, dass ihre eigenen Fahrzeuge seit fast zwanzig Jahren eine Scheinwerferhöhenregulierung haben. Die können sie auch nicht bedienen, weil sie die Hand, an der der Finger festgemacht ist, zum Nasebohren brauchen. Also lassen sie mit ihren schwarzen Autos auch im Wald das Licht lieber gleich aus.
Liebe Amtsmänner,
obiger Beitrag bezog sich auf das fahren mit der Sonne. Deren Licht hat, ohne das man in sie hineinschaut einen Wert, der physikalisch 100 mal so hoch ist wie der eine 100W Leuchte aus einem m Entfernung.
Wenn sich also ein Nasebohrer geblendet fühlt, muss er erstmal raustun, warum er sich von einem Fahrzueg geblendet fühlte und nicht von der tiefstehenden Sonne dahinter.
Ich sagte ja:
Weil es in der Schule nicht gelehrt wird. Auch nicht in der Schule für den Amtsschimmel.
Druckt euch bitte diesen Wiki Beitrag aus und gebt ihm der Verkehrskontrolle zur Lektüre.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leuchtkraft
Ansonsten soll der, der meint, er könne mit der Sonne ruhig ohne Licht fahren, das ruhig tun. Mit dem Auto hält er sich dabei an geltendes Recht, verursacht aber möglicherweise Verwitwung und Verwaisung.
Amen. (Stinksauer jetzt)
Olaf
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wi müssen all tau Moder warn, tau Moder ... tau Moder ...!
