Mo 16. Jan 2023, 15:23
Mo 16. Jan 2023, 22:17
§ 3 Plattform; Plattformbetreiber
(1) Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf
1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.
Eine Plattform liegt auch vor, wenn der Betreiber des Systems mit Anbietern oder anderen Nutzern Rechtsgeschäfte abschließt, die auf die Nummern 1 oder 2 in Satz 1 gerichtet sind.
Di 17. Jan 2023, 00:55
Do 19. Jan 2023, 16:08
Onkel Solmecke hat geschrieben:„Die Meldepflicht nach § 13 des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) trifft nur Plattformbetreiber im Sinne des § 3 PStTG. Gemeint sind etwa Amazon, eBay, AirBnB oder eben auch Facebook – nicht aber Admins in privaten Facebook-Gruppen. Die Meldepflicht der Plattformen erfasst außerdem nur Transaktionen, die über die offizielle Bezahlfunktion einer Plattform abgewickelt wurden. Verkäufe in Facebook-Gruppen ohne eine solche Bezahlfunktion fallen hingegen nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Schließlich ist es dem Plattformbetreiber hier nicht möglich, nachzuvollziehen, welcher Preis gezahlt wurde.“
Do 19. Jan 2023, 21:56
Fr 20. Jan 2023, 11:57
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