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2019 kein TÜV mehr bei geänderten Reifengrössen ?

So 9. Jun 2019, 14:19

Wer bisher eine andere als die in den Papieren eingetragene Reifendimension auf seinem Motorrad montiert hatte, musste nichts befürchten, solange er dafür eine gültige, sowohl seitens des Reifen- als auch des Motorradherstellers ausgegebene Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte. So regelte es zumindest bis jetzt eine entsprechende Erläuterung des Bundesverkehrsministeriums vom Juli 2008. Diese gibt insbesondere den Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ etc. vor, dass in solchen Fällen eine Abweichung der montierten von der eingetragenen Reifendimension keinen „erheblichen Mangel“ oder gar ein „Erlöschen der Betriebserlaubnis“ darstellt. Eine solche Änderung „darf nicht beanstandet werden“, heißt es darin wörtlich.



Das: Ändert sich wohl gerade wieder....... - zumindest aktuell beim TÜV-Süd

https://www.motorradonline.de/news/reif ... cheinigung

So 9. Jun 2019, 14:19

So 9. Jun 2019, 21:25

Hier zitiere ich mich ausnahmsweise selbst aus einem anderen Beitrag:

"Da gab es immer missverständliche Deutungen durch die Kunden. Die Regelung des KBA ist aber eindeutig und nachvollziehbar.
Die mitgeführte Reifenfreigabe nicht eingetragener Reifen ist nur dann gültig, wenn in der ABE (des Fahrzeugs) oder durch Gutachten belegter Eintrag der Zulassungsstelle im KFZ Schein (BE) die aufgezogene Größe vermerkt ist. Wird dieser Eintrag nachträglich vom Hersteller (beim KBA) vorgenommen, erscheint er nach kurzer Zeit in der Liste des TÜV und es gibt keine Probleme bei der HU.
Ist das nicht der Fall, muss der Halter ein Gutachten beim TÜV (neuerdings auch bei DEKRA, KÜS, usw.) in Auftrag geben, in dem natürlich in erster Linie die Lauffreiheit bei breiteren Reifen und die Tragfähigkeit bei schmaleren Reifen geprüft wird. Dieses Gutachten kostet Geld und berechtigt zur Änderung der Papiere bei der Zulassungsstelle. Das kost dann nochmal Geld. "

Grüße, Olaf

edit, konkret: Erteilt dir ein Reifenhersteller oder Händler eine Freigabe der Reifen
110/80-18 Front und 130/70-18 Rear für die XJ 900 F, so ist diese nicht gültig, wenn diese Größe nicht bereits in deinen Papieren vermerkt ist. Der TüV musste auch in früherer Zeit die Freigabe nicht akzeptieren, tat es aber oft, besonders bei "Ersatzgrößen" Die Größen 90/100-18 und 90/90-18 ersetzen z.B. den 3.25-18,
der 110/90-18 den 4.00-18.
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