...einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bedarf es einer xj600 wohl nicht für den TKV. Für den moderneren Conti Go gibt es eine.
Continental verweist bei Reifen grundsätzlich auf die vom Hersteller ermittelten Reifendrücke. Bei der Unbedenlichkeitsbescheinung vom Conti Go für die XJ600 wurden z.B. kein Reifendruck angegeben. Hier ist wieder die Yamahaangabe maßgebend.
http://www.reifen-freigaben.de/pdf/614.pdf
Erst wenn ein anderer Reifen mit einen anderen Reifendruck als die Herstellerangabe optimal funktioniert , wird dieser vom Hersteller auch angegeben. So die Aussage von Continental.
Unsere XJ ist ja nun gottseidank nicht Herstellergebunden. Die meisten XJ wurden damals mit Avon Reifen ausgeliefert, allerdings nicht alle Baujahre. Die Luftdruckangaben blieben immer die gleichen.
Ich lasse es ersteinmal so mit den Luftdruck wie angegeben. Ich bin gestern wieder 350 Kilometer mit Sozius gefahren. Und ich muß sagen ich bin mit den Reifen sehr zufrieden - bis jetzt jedenfalls.
Gruß
Manfred