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 Betreff des Beitrags: Reifen, was ist nun richtig?
BeitragVerfasst: Di 23. Nov 2021, 12:12 
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Ok. Tach auch.

Kommenden Frühling steht womöglich eine Neue Bereifung an, wegen alter der Reifen.

In der Aktuellen Zulassungsbescheinigung steht nur noch der Spruch "Reifenfabrikatbindung gem. ABE" und die modernen Reifengrösse.


Was nun, sprach Zeus.

Seien wir ehrlich: die Reifen der 80er Jahre fährt heute keiner mehr mit Verstand und gut, gemessen an den Heutigen Reifen sind die auch nicht mehr.
Wenn sie denn noch zu kriegen sind.

So. Was mach ich nun?

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Verfasst: Di 23. Nov 2021, 12:12 


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BeitragVerfasst: Di 23. Nov 2021, 12:54 
Passende Reifen drauf und eintragen lassen, dann bist du auf der wasserdichten Seite.


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BeitragVerfasst: Mi 24. Nov 2021, 00:01 
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Hi.
Im Zweifelsfall BT 45. Die müßten bei dir eingetragen sein denn den gibt es schon seit der Steinzeit.
Gruß
Manfred

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BeitragVerfasst: Mi 24. Nov 2021, 00:30 
Zitat:
Im Zweifelsfall BT 45. Die müßten bei dir eingetragen sein denn den gibt es schon seit der Steinzeit.

Die sind (leider?) weg vom Fenster.
Die Neue Sorte heißt BT46

Und eintragen musste man die BT45 nicht, gab eine Freigabe.


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BeitragVerfasst: Mi 24. Nov 2021, 05:29 
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Hallo zusammen,

unsere alten XJ900F Typ 31A, 58L und 4BB sind alle mit nationaler Typisierung eingeführt worden. Damit sind nur Rad-/Reife-Kombinationenn und ggf. Reifenfabrikate zulässig, welche bei Auslieferung im damaligen Fahrzeugbrief aufgezeigt wurden. Wurde der alte Brief mittlerweile durch eine neue Zulassungbescheinigung I ersetzt, sollte man dennoch den alten Brief - jedoch nun entwertet - zurückerhalten haben. Das gilt natürlich nur, sofern der alte Brief nicht verloren ging. Soweit zur Fragestellung: Welche Reifen sind ursprünglich zugelassen worden.

Jetzt zur Frage, welche heute aktuellen Reifen sind darüber hinaus an der XJ900F zulässig?

Ich würde dazu nach einer Vorrecherche hier und ggf. auch in anderen Foren zum dort favorisierten Reifen fürs Moped einfach mal auf die Plattformen von Mopedreifen.de oder andere bekannte Reifenanbieter gehen und mir dann unter dem Fahrzeugtyp dann die meist mitaufgezeigten Herstellerbescheinigungen näher ansehen und dann meine Wahl treffen.

Wobei eines klar sein muß: Jeder von der alten ABE abweichende Reifen mit einem Produktionsdatum 2020 o. jünger bedarf einer Abnahme - auch mit einer vorhandenen Unbedenklichkeitsbescheinigung! - bei einer Prüforganisation. Eine hierzu vorhandene Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers für die Maschine erleichtert diese Prozedur jedoch ungemein.

Im übrigen empfehle ich zu dieser Abnahme vorab einen Prüfer zu suchen, der bereit ist die alte Fabrikatebindung dergestalt auszutragen, dass nur noch Reifen mit der vorgeschriebenen Grösse vom selben Hersteller zulässig sind. Damit kannst Du dann zukünftig Reifen von jedem Hersteller, mit der Auflage: paarweise (vo. u. hi.) und in der vorgeschriebenen Größe, fahren und ersparst Dir künftige Abnahmen wenn z.B. Bridgstone wieder ein neues Reifenmodell mit geänderten Namen einführt (z.B. BT45->BT46).

Grüsse
Herbert

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BeitragVerfasst: Mi 24. Nov 2021, 12:52 
Zitat:
Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.

Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!

Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!

Diese Bescheinigung für Conti RoadAttack / ClassicAttack kann von der Continental Web Seite herunter geladen werden.

https://www.continental-reifen.de/motorrad

Gruss Axel und bleibt Gesund!


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BeitragVerfasst: Mi 24. Nov 2021, 13:53 
Zitat:
und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis

Was die Rennleitung mit einer Stilllegung direkt vor Ort beantworten kann.
Aber in DE-Land meist nur den erhoben Zeigefinger bedeutet, ein paar Euronen und den Auftrag unmittelbar zum Kesselprüfer zu fahren.
Wenn man denn eine Bescheinigung des Herstellers mitführt.

Im nahe gelegenen EU Ausland sieht das schon strenger aus.
Eine Stilllegung mitten in Österreich oder Italien will man nicht riskieren.
Es ist einfach zu weit, um von da aus nach Hause zu schieben.
Zudem sind da solche Mätzchen VIEL teurer.


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BeitragVerfasst: Mi 24. Nov 2021, 16:58 
Zitat:
Was die Rennleitung mit einer Stilllegung direkt vor Ort beantworten kann.

Deshalb habe ich die neuen Reifen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) eingetragen.
Selbst der Carabinieri in den entlegensten Regionen der Toscana kann auf dem Reifen 100/90R x 19 lesen und mit den Papieren vergleichen.
Und ich muss nicht befürchten dass mir einer die Reise versaut nur weil er angeblich eine deutsche Bescheinigung nicht versteht.

Und Ja! Ich habe bei der Eintragung Wert darauf gelegt dass ich wieder auf Diagonal Reifen z.B. Bridgestone BT46 zurück rüsten kann.

Gruss Axel und bleibt Gesund!


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BeitragVerfasst: Sa 27. Nov 2021, 11:30 
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Also bis jetzt nix neues im Westen.

Ich hab den Schneiss schon bei meiner BMW R45 mitgemacht. jedoch waren hier "nur andere Grössen "eingetragen 3,25 X 18 und 4 X18. Und ja es waren die BT45 drauff auf entfehlung eines alten , freien Bmw Hädler mit genug Anung eines alten Schraubers und eins Forums.

Nach einem Gespräch mit einem jungen TÜvprüfer musste ich feststellen:
1. ) die Rergelung ist mit unter äusserst kompliziert, da Sie nach Baujahr
variiert, z.T.
2.) die TÜVler auch erst z.T. nach lesen müssen
und 3.) die wahrscheinlichkeit gross ist das Sie das Übersehen, so fern es eine neue Wiederzulassung ist und nur die aktuellen Grössen in der Zulassung stehen.


Gleichzeitig erwähnte der Tüvler das die PROFILbindung zum Teil entfallen ist.
Das Blöde ist das dieser sch. Tüv kram Sauteuert ist: ca. 140,00 Euro hat mich das auf der BMW gekostet.

Noch jemand Ideen?

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Zuletzt geändert von Teufelreiter am Sa 4. Dez 2021, 13:53, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Sa 27. Nov 2021, 11:49 
Zitat:
Noch jemand Ideen?

Klar!

Weiter jammern.
Etwas heulen und mit den Zähnen knirschen.

Nur so aus Interesse:
Warum fragst du überhaupt, wenn du doch schon so haargenau bescheid weißt?
Meinst du wirklich, dass wir tiefer im Thema stecken, als die TÜV Prüfer, oder dass unsere Aussagen da irgend einen Ausschlag geben könnten?

Ich sehe dich schon bei der nächsten Kontrolle, mit dem Polizisten diskutieren...
-> "Aber die im Forum haben gesagt!"


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BeitragVerfasst: Sa 27. Nov 2021, 12:33 
Zitat:
Noch jemand Ideen?

Ich hab auch noch eine:

Kauf Dir aktuelle, moderne Reifen.
Mit einem neuen Motorrad dran.

Dann wird sich diese Frage die nächsten Jahre gar nicht mehr stellen.

Gruss Axel und bleibt Gesund!


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BeitragVerfasst: Sa 27. Nov 2021, 18:48 
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Beiträge: 193
Wohnort: Oberhaching bei München
A pro po "Diskussion mit Polizisten" beim Thema Reifenbindung und Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller nur für Reifen mit Produktionsdatum bis einschl. 2019 und demzufolge die Notwendigekit einer Reifenabnahme ab 01.01.2020 für Reifen ohne explicite Zulassung (auch mit UBB / Reifenherstellerbescheinigung!) mit Produktionsdatum 2020 und jünger.

Diese Festlegung ist eine im Bund-Länderverkehrsausschusses getroffene Bewertung, daß nun ab 01.01.2020 für Reifen ab BJ 2020, obwohl für diese eine bisherige UBB des Reifenherstellers oder neu eine Reifenherstellerbescheinigung vorliegt, nach § 19 (2) Satz 2 "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist" und demzufolge eine Abnahme durch eine Prüforganisation zwingend erforderlich ist. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis

Damit wird für dieselben Reifen, welche mit Produktionsdatum 2019 und UBB weiterhin (bis 2025) im Straßenverkehr verwendet werden dürfen, allein a. G. ihres Produktionsdatums ab 2020 eine Verkehrsgefährdung unterstellt. Diese Logik schien z. B. selbst dem Leiter einer von mir hierzu angesprochenen Motorradprüfgruppe so haarsträubend bzw. "willkürlich", dass er mir unumwunden erklärte, diesen Sachverhalt bei Motorradkontrollen nicht zugrundezulegen.

Dies nur als Info am Rande zum Thema.

Grüsse
Herbert

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BeitragVerfasst: Sa 27. Nov 2021, 21:36 
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So wurde mir das von ein paar bekannten Polizisten auch gesagt. Selbst der TÜV-Prüfer hat letztens nur abgewunken.

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Gruß, Jörg


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BeitragVerfasst: So 28. Nov 2021, 12:21 
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Beiträge: 141
Wohnort: Dortmund
Moin EX Combi.

Nein. Das wird nicht passieren. Auf Foren berufe ich mich nicht gegen über 3.

Ein Gedankengang den ich dies bezüglich habe is der das die xj ja schon die modernen
rösse hat: 100 - 90 - 18. Das steht auch nur in der aktuellen Zulassung drin.

Der Casus ist bedenklich.

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BeitragVerfasst: So 28. Nov 2021, 18:24 
Zitat:
Ein Gedankengang den ich dies bezüglich habe ist der das die XJ ja schon die modernen
Grösse hat: 100 - 90 - 18. Das steht auch nur in der aktuellen Zulassung drin.

Jetzt versteh ich den Threat und die Frage überhaupt nicht mehr ... :?

Gruss Axel und bleibt Gesund!


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