... weil ich mir auch nicht so sicher war, was es mit dem Urheberrecht so auf sich hat, habe ich mich mal ein wenig umgehört ....
Auf dieser Seite der Bundeszenrale für politische Bildung
http://www.bpb.de/themen/0GNUL9,0,0,Urheberrecht.htmllässt sich das recht gut nachlesen und auch verstehen (auch die Begriffserklärung des "Copyright" und die Bedeutung des nationalen Rechts).
Wenn ich also mein Reparaturhandbuch kopiere oder einscanne und dann einem Freund zur Verfügung stelle (bis zu 7 Kopien gelten danach als erlaubt) - dann ist das im privaten Umfeld zulässig. Ob irgendrin Hahn dann danach kräht, wenn dieser seine Kopie dann einem anderen Freund weitergibt (nach Gebrauch) .... phhh!?
Wenn man die eingescannte Anleitung als Datei im Internet zum Download zur Verfügung stellen will, müsste diese also über Benutzernamen und Passwort geschütz sein und nur der Freund kann dann mit seinem Passwort das Dokument herunterladen.
Bleiben wir also bei unseren umfangreichen "Beschreibungen" und notfalls der PN
DetlefR