Ich habe nicht ernsthaft in Erwägung gezogen, dass das Schwierigkeiten machen könnte. Fangen wir also mit bürgerlichem Gehorsam an:
Zuständig für den Eintrag der Reifenbindung im Fahrzeugschein ist nicht der TÜV!
Unsere Instanz dafür ist die Zulassungsstelle.
1. Geht dahin und sagt, dass ihr den Eintrag unter Ziffer 15.1 und 15.2 geändert haben wollt.
2 Dann sagen die, dass sie dafür ein TÜV Gutachten brauchen und ziehen einen Merkzettel der Bündelungsbehörde aus der Schublade, da ist die Betriebsanleitung für den neuen europäischen Bürger drauf und die Wege, die er zu beschreiten hat.
3. Fragt dann die Dame vom Amt, ob sie das beim zuständigen TÜV verifizieren könne?
Watt? Ob sie da anrufen kann und euren Besuch ankündigen, verbunden mit dem Auftrag das nötige Gutachten vor zu nehmen, nicht ohne vorher den Preis bekannt zu geben. Das müssen übrigens neuerdings alle in Europa. Sagen was kost'. Auch die Dienststellen. (Wenn nicht, kann man beim Bezahlen Schwierigkeiten machen.)
4. Wenn der Tüffer einwilligt: -> möglichst bald los, ehe er es vergessen hat.
5. Wenn er sich schon am Telefon dazu ausser Stande sieht: -> der Dame an der Tastatur Druck machen, soll eine zuverlässige Prüfstelle benennen. (Die muss imho nicht weiter als 20km von eurem Wohnort entfernt sein.)
Einfach mal den zivilen Gehorsam bei seinen Hörnern packen.
Olaf
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wi müssen all tau Moder warn, tau Moder ... tau Moder ...!