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 Betreff des Beitrags: Reifengröße nicht mehr bindend?
BeitragVerfasst: Fr 31. Mai 2013, 20:57 
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Betrifft dieses Moped.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 3047wt_756

Hab da mal nachgefragt ob der Vordere Reifen 120/70ZR18 eingetragen ist.
Hier nun die Antwort:

Das ist heutzutage nicht mehr nötig, da keine Reifenbindung mehr existiert und nur noch der kleinst, bzw. schmalste Reifen in der Zulassungsbescheinigung steht und eine andere Reifengrösse montiert sein darf - natürlich immer vorausgesetzt, sowohl der Geschwindigkeitsindex und die Traglastbegrenzung sind gleich oder grösser.

Bester Gruss vom Müden Björn

Gruß Werner


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Verfasst: Fr 31. Mai 2013, 20:57 


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BeitragVerfasst: Fr 31. Mai 2013, 21:19 
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warum sind dann die TÜV-Fuzzis immer so scharf auf eine Bescheinigung...???

Vielleicht kann ja auch ein Habender die Austragung hier als Datei zur Verfügung stellen.

rr

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BeitragVerfasst: Sa 1. Jun 2013, 00:03 
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nein, so ist das nicht.

man bekommt natürlich jederzeit eine andere Größe mit o.g. Begründung eingetragen, sofern:
- Das Laufspiel keinen mech. Kontakt zum Fahrwerk befürchten lässt. (offiziell imho 5mm)
- der Durchmesser vom tachotreibenden Rad sich nicht um mehr als 3% ändert (oder Tachoanpassung)
- der Durchmesser vom Hinterrad sich nicht mehr als um 3% ändert bei Fahrzeugen nach 1989, die eine ABE mit Abgasgutachten haben
- die Tragfähigkeit der neuen Bereifung nicht geringer ist, als die der schon eingetragenen

Jede Rad- und Felgengröße muss imho im Fahrzeugschein erfasst sein. Unbedenklichkeit vom TÜV und Eintragung von der Zulassungsstelle.
Ohne letztere nur mit Überführungskennzeichen.

Laxere Handhabung gibt es imho bei PKW, wenn der Reifenhersteller einen Ersatztyp für die Erstausrüstung auflegt und der PKW-Hersteller eine Freigabe für die neue Größe herausgibt. Herstellerfreigaben sind beim TÜV hinterlegt und meist bekannt.

Olaf

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BeitragVerfasst: Sa 1. Jun 2013, 07:14 
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dann habe ich ja bisher richtig Glück gehabt, es genügte jeweils eine Bescheinigung des Reifenherstellers. Eintragungen habe ich bislang nie vornehmen (müssen). Wäre auch ziemlich unsinnig, die inzwischen stattliche Zahl der gefahrenen Reifentypen ergäben mächtig Literatur.
Mir ist es mehrfach widerfahren, dass die gerade bescheinigten Typen nicht mehr produziert wurden und somit begann das Spiel von vorn. Bei den letzten Wechseln genügte dann immer die Bescheinigung.

rr

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BeitragVerfasst: Sa 1. Jun 2013, 11:57 
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rrichard hat geschrieben:
dann habe ich ja bisher richtig Glück gehabt, es genügte jeweils eine Bescheinigung des Reifenherstellers. Eintragungen habe ich bislang nie vornehmen (müssen). Wäre auch ziemlich unsinnig, die inzwischen stattliche Zahl der gefahrenen Reifentypen ergäben mächtig Literatur.
Mir ist es mehrfach widerfahren, dass die gerade bescheinigten Typen nicht mehr produziert wurden und somit begann das Spiel von vorn. Bei den letzten Wechseln genügte dann immer die Bescheinigung.

rr




Die Reifengröße steht immer in den Papieren. Bei Freigaben von Reifenpaaren durch Reifenhersteller genügt es imho, diese mit zu führen. Müssen nicht eingetragen werden.
Es gab mehrfach Beispiele, wo Ersatzgrößen eingeführt wurden, die brauchen keinen Eintrag, sind aber aus Sicht des TÜV eben genau so groß wegen Herstellermitteilung.
155/80-R13S statt 155 - SR13
oder 110/90 - 18 statt 4.00 - 18 (selbst da wollen die meisten Tüver einen Eintrag).

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BeitragVerfasst: Sa 1. Jun 2013, 13:00 
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Crazy Cow hat geschrieben:
Es gab mehrfach Beispiele, wo Ersatzgrößen eingeführt wurden, die brauchen keinen Eintrag, sind aber aus Sicht des TÜV eben genau so groß wegen Herstellermitteilung.
155/80-R13S statt 155 - SR13
oder 110/90 - 18 statt 4.00 - 18 (selbst da wollen die meisten Tüver einen Eintrag).


Bei meiner Transalp gibt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Honda, die statt eines 120er einen 130er Reifen zuläßt. Es reicht diese mitzuführen plus die Freigabe vom Reifenhersteller. Hier ist eine Eintragung nicht nötig, wenn du beide Papiere mitführst.

Von Yamaha habe ich leider solche Freigaben noch nicht gesehen.....deswegen gilt hier die Eintragungspflicht der Reifengröße.

LG
Matthias


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BeitragVerfasst: Sa 1. Jun 2013, 18:32 
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in meinen Fällen ging es nicht um die Größe, sondern um Marke und Typ bei Originalgröße. In der Tat wäre das natürlich anders, wenn zB Radialreifen aufgezogen werden sollen.

Nochmals die Frage: hat jemand Unterlagen über eine Austragung der Reifenbindung (bei gleicher Größe natürlich), welche er hier als Formular zur Verfügung stellen könnte?

rr

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BeitragVerfasst: Sa 1. Jun 2013, 20:26 
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Ich habs mal bei einer FJ 1100 vom Kollegen geschafft nach 9 Jahren
Standzeit im Rahmen einer Vollabnahme.
"Reifen nur von einem Hersteller"
Kommt aber immer auf den Prüfer an.
Gestern mit der 4BB beim TÜV 65 Euro
Gruß Werner


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BeitragVerfasst: So 2. Jun 2013, 20:24 
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mattzett hat geschrieben:
Von Yamaha habe ich leider solche Freigaben noch nicht gesehen.....deswegen gilt hier die Eintragungspflicht der Reifengröße.

LG
Matthias

Auch Yamaha hat solche Freigaben nachträglich erteilt, wenn Reifengrößen z. B. nicht mehr hinreichend erhältlich waren. Für die XT500 wurde ein Gutachten erstellt was es erlaubt anstelle von 3.25-21 auch 3.00-21 zu montieren.
Von Zöllig auf Metrisch ist natürlich immer so eine Sache, da kenne ich nichts ab Werk.

Gruß
Bert

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BeitragVerfasst: So 2. Jun 2013, 21:47 
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rrichard hat geschrieben:

Nochmals die Frage: hat jemand Unterlagen über eine Austragung der Reifenbindung (bei gleicher Größe natürlich), welche er hier als Formular zur Verfügung stellen könnte?


Ich war letzte Woche beim TÜV um wegen der Löschung der Fabrikatsbindung bei der 4BB anzufragen. Solche Änderungen machen sie grundsätzlich nicht. War die Antwort beim TÜV Nord hier in der Stadt. In der Nachbarstadt Paderborn ändern sie den Eintrag beim TÜV Nord bei Motorrädern angeblich schon. Zumindest wenn man einen bestimmten Prüfer erwischt.

Die Dekra ändert den Eintrag auch. Allerdings nicht hier, sondern irgendwo ab Magdeburg. Hier im Westen ist die Dekra nämlich nur eine Prüforganisation, hinter der Elbe jedoch eine Überwachungsorganisation. Oder so ähnlich.

Naja, ich bleibe dran und berichte :D

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Da es sich um eine private Meinungsäußerung handelt, ist jedweder Garantie oder weitere Gewährleistung ausgeschlossen ;-)

Technical Info: XJ 900 4BB - 275 Tkm - 1. Motor (ungeöffnet) - inzwischen 5. Sitzbank ( mehrfach "geöffnet" :D )


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BeitragVerfasst: Mo 3. Jun 2013, 16:19 
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Dran bleiben ist gut, danke.

Bei mir eilt es auch nicht, mit den Michelin Pilot activ bin ich super zufrieden. Inzwischen rd 6600 km gefahren, der vordere sieht aus wie neu, hinten ist noch ordentlich Profil drauf. Trotz ungewöhnlich viel BAB (gestern und heute allein fast 600 km) immer noch einwandfrei. Mit meinen BT-45 war bei 6000 km der hintere ein Slick, vorne hatte ich einen Dachreifen und die Fuhre war sehr unangenehm zu fahren. Hier bislang nichts dergleichen, kein Gewackel, immer noch neutral in den Kurven.

So lange ich den Michelin bekommen kann, werde ich auch eher nicht wechseln. Der Avon, welcher hier von vielen gelobt wird, ist mir suspekt. Zwei Kollegen, beide erfahrene und umsichtige Fahrer wurden letzt bei regennasser Fahrbahn von ihren Hinterrädern beim Beschleunigungsvorgang, sachte, wie sie sagten, überholt. Beide haben Avon drauf, allerdings nicht die Typen, welche für XJs passen.

Da experimentiere ich eher nicht, trotzdem, so ein Wegfall der Markenbindung wäre schon eine Hilfe. Bei der Größe ist mir das egal, so lange ich noch die passende bekommen, besteht auch kein Drang irgendetwas "stylisches" dran zus chrauben.

rr

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BeitragVerfasst: Mo 3. Jun 2013, 16:24 
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Man irrt sich schon mal, aber bei der Geschichte bin ich mir ziemlich sicher, dass es vor einigen Jahren sogar einen regelrechten Aufruf vom TÜV gab: Kommt her, lasst die Reifenbindung austragen, ist doch veraltet.

Es ist aber auch möglich, dass das befristet war, dass im Zuge der europ. Liberalisierung innerhalb eines gewissen Zeitraumes angeglichen werden konnte.

Ähnlich wie beim Umschreiben lassen des Führerscheins, jedoch war das vor Einführung der Bündelungsbehörde. Schon richtig, seit einem Jahr gilt die Arbeit des TÜVs nur noch als Gutachten, umgeschrieben werden muss von der Zulassungsstelle mit Genehmigung der Bündelungsbehörde. Nicht nur in Hessen wird die Arbeit der TÜV Ings. quasi gegengeprüft, wenn was nicht passt , gibt es einen auf den Sack.

Olaf

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BeitragVerfasst: Mo 3. Jun 2013, 22:41 
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rrichard hat geschrieben:
warum sind dann die TÜV-Fuzzis immer so scharf auf eine Bescheinigung...???

Ganz einfach weil sie NIEMALS für irgendetwas verantwortlich sein wollen! War schon immer so, lies mal das Kleingedruckte, bestes Beispiel ".... zum Zeitpunkt des Prüftermins".

Fährst Du vom Hof und dengelst wenig später wegen platzender Bremsleitungen irgendwo rein, ist der TÜV nicht Schuld.

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BeitragVerfasst: Mo 3. Jun 2013, 22:50 
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Crazy Cow hat geschrieben:
Man irrt sich schon mal, aber bei der Geschichte bin ich mir ziemlich sicher, dass es vor einigen Jahren sogar einen regelrechten Aufruf vom TÜV gab: Kommt her, lasst die Reifenbindung austragen, ist doch veraltet.

Daran kann ich mich auch erinnern.

Mittlerweile ist es wohl so, daß einzelne TÜV-Stellen eine echte Welle machen um ihre Daseinsberechtigung zu zeigen.

Der TÜV im Hessenland tut sich da wohl besonders hervor. Nichts verantworten, aber ordentlich kassieren. Eine geniale Gelddruckmaschine die nichts (mehr) mit Sicherheit zu tun hat.

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Hermann


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BeitragVerfasst: Di 4. Jun 2013, 00:20 
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Ich habe nicht ernsthaft in Erwägung gezogen, dass das Schwierigkeiten machen könnte. Fangen wir also mit bürgerlichem Gehorsam an:

Zuständig für den Eintrag der Reifenbindung im Fahrzeugschein ist nicht der TÜV!
Unsere Instanz dafür ist die Zulassungsstelle.
1. Geht dahin und sagt, dass ihr den Eintrag unter Ziffer 15.1 und 15.2 geändert haben wollt.
2 Dann sagen die, dass sie dafür ein TÜV Gutachten brauchen und ziehen einen Merkzettel der Bündelungsbehörde aus der Schublade, da ist die Betriebsanleitung für den neuen europäischen Bürger drauf und die Wege, die er zu beschreiten hat.
3. Fragt dann die Dame vom Amt, ob sie das beim zuständigen TÜV verifizieren könne? Watt? Ob sie da anrufen kann und euren Besuch ankündigen, verbunden mit dem Auftrag das nötige Gutachten vor zu nehmen, nicht ohne vorher den Preis bekannt zu geben. Das müssen übrigens neuerdings alle in Europa. Sagen was kost'. Auch die Dienststellen. (Wenn nicht, kann man beim Bezahlen Schwierigkeiten machen.) :)
4. Wenn der Tüffer einwilligt: -> möglichst bald los, ehe er es vergessen hat.
5. Wenn er sich schon am Telefon dazu ausser Stande sieht: -> der Dame an der Tastatur Druck machen, soll eine zuverlässige Prüfstelle benennen. (Die muss imho nicht weiter als 20km von eurem Wohnort entfernt sein.)

Einfach mal den zivilen Gehorsam bei seinen Hörnern packen.


Olaf

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