Da fühle ich mich aber genötigt... Vlt. malen in Bielefeld die Mühlen etwas langsamer. Die Historie mal als Info auch für Alwin:
Die Maschine hat sich schon vor langer Zeit einem korrektem aber vollständigem Umbau unterziehen müssen, Speichenräder, andere Reifengrößen (der Durchmesser ist geblieben) Scheibenbremse hinten, Stummellenker, Tank, Einzelsitzbank. Alles vorab mit dem TÜV besprochen.
Aber: Die vorderen Blinker wurden am Rahmen befestigt und die hinteren Fußrasten entfernt. Diese beiden Positionen wurden aber nicht eingetragen, die Maschine blieb nach den Papieren ein Zweisitzer. Vor den Stummellenkern hatte ich einen SR Lenker eintragen lassen, dieser Eintrag wurde aber nach der Änderung nicht wieder entfernt. Diese Positionen stellten wohl nach jetzt 14 Jahren erhebliche Mängel dar.
Man muss dazu wissen, dass der TÜV Hessen um diese Zeit 2003 - 2005 arge Probleme mit Haftung hatte oder fürchtete. Man richtete eine Instanz in Darmstadt ein, die sich herausnahm, Einzelabnahmen noch einmal zu überprüfen und genierte sich nicht, ihre Ingenieure namentlich zu schassen. Der Ing, der mein Motorrad abgenommen hatte, war auch dabei und man bot den betroffenen Haltern an, eine zweite Prüfung kostenlos durchzuführen und nach dem Prinzip der Besitzstandswahrung keinen Rückbau zu erzwingen. Praktisch also nur ein zweiter Stempel für die Richtigkeit.
Bis dahin hatte der TÜV Ing sozusagen richterliche Gewalt und war nur dem Regierungspräsidenten gegenüber verantwortlich. Wenn er befand: das geht, dann war das so, dann ging das. Diese Position vertrat ich auch und habe aus Prinzip auf eine Nachprüfung verzichtet. Nur der TÜV musste seine "Richter" eben bezahlen und ein paar Bürger waren der Meinung, er müsse auch für ihre Urteile (Gutachten) haften. Deshalb hat er kalte Füsse bekommen.
Inzwischen ist der TÜV ja nur noch ein Ingenieurbüro, eine (die) Gutachterstelle für die Zulassungsbehörde. Die Gutachten werden in Hessen vor dem Eintrag von der "Bündelungsbehörde" beim Regierungspräsidenten auf ihre Bundes- und EU-Verträglichkeit für 39 Euro gegengeprüft. Muss ja alles seine Ordnung haben. Aber die ABE wird praktisch erst mit dem Eintrag der Zulassungsstelle erteilt.
Kurzum: es gab einen Wandel in der Struktur und der Zuständigkeit des TÜV, der hier in Hessen aber schon seit ein paar Jahren vollzogen ist. Es herrscht wieder Ruhe. Man muss erfragen, was er darf, was er zu attestieren bereit ist, und welche Voraussetzungen man selbst mitbringen muss. Aber vlt. gibt es immer noch einen Index mit den Namen der damaligen Ings? Zumindest in Bielfeld?
Interessant wäre noch, vlt. weiß Alwin das: es gibt eine Verjährungsfrist (5 oder 10 Jahre?), der Zeitraum, nachdem auch beim zugelassenen Fahrzeug die Besitzstandswahrung greift. D.h. TÜV-Gutachten können innerhalb dieser Frist vom TÜV selbst oder der Zulassungsstelle angezweifelt und widerrufen werden.
Norbert: im Härtefall hättest du dich darauf berufen können. Das Fahrzeug war ja die ganze Zeit zugelassen und wurde nicht verändert und es hat ja auch Geld gekostet.
Hier noch einmal der Umbau, es war wirklich nichts wildes dabei. Gabel und Rahmen blieben unverändert. Für die Reifen hatte ich der Fa. Pirelli die Felgen benannt, und für die Kombination einen Persilschein bekommen.
http://www.deltasign.de/moto/xv.html
Grüße, Olaf
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wi müssen all tau Moder warn, tau Moder ... tau Moder ...!