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BeitragVerfasst: Do 6. Aug 2020, 19:14 
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Registriert: Mo 6. Okt 2014, 17:02
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1. Den ganzen technischen Kram kann er sich sparen, wenn die Karre gut läuft. Dann erspare Dir den Kram in Punkt 2

2. Wenn sie nicht gut laufen sollte, würde ich immer den Zündimpulsgeber der 41y zusammen mit der Zündbox der 41y vorziehen, weil diese zum eingebauten Motor gehört. Wenn die Seca Zündbox enthalten ist, würde ich auch den Impulsgeber der Seca wählen. Wäre letztendlich aber die falsche Zündanlage zum Motor, obwohl ich glaube dass der Motor damit laufen wird. Ich habe bei der Betrachtung die Pinbelegung der Stecker nicht beachtet, diese kann man ändern. Die Belegung könnte aber der Grund für eine falsche Zündanlanlege sein, wenn der Motor im Secarahmen steckt. Wenn die Sekaspulen die gleichen sind wie die 41y Spulen und die Stellung der Spulen die gleiche wie bei der 41y müsste mal geprüft werden ;-))
Begründung: Die Zündimpulsgeber arbeiten mit verschiedenen Induktionen. Die Spulenwiderstände unterscheiden sich. Ob nun der Seca-Geber die gleiche Spule hat wie die 41y muss ich in meinen Unterlagen nachkramen, ich habe die Daten mal gesammelt.

3. Die fehlenden Eintragung. Ich denke ein Problem könnte es kommen, wenn es zu Schadenersatzansprüche aufgrund eines Unfalls etc. kommt, wenn die Eintragung fehlt. Der Vorwurf nicht Verkehrstauglich steht dann im Raum. Der Versicherer kann sich darauf berufen keine Deckung für die Haftpflichtversicherung zu geben, da dass versicherte Risiko nicht bekannt war.

Gruß Rainer

_________________
es ist gut dass es noch nicht fertig ist.


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Verfasst: Do 6. Aug 2020, 19:14 


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BeitragVerfasst: Do 6. Aug 2020, 20:24 
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Beiträge: 8
Crazy Cow hat geschrieben:
Grundsätzlich müssen oder dürfen gar nicht mehr Briefkopien für eine Begutachtung herangezogen werden. Selbst eine Freigabe des Herstellers ist nach 5 Jahren unwirksam.
Eine Freigabe gibt es bei Yamaha Motor Deutschland GmbH.
Man schreibt die Kundendienstabteilung an, gibt die Rahmennummer und die Motornummer bekannt und weist darauf hin, dass das Fahrzeug bereits umgebaut ist, so gekauft wurde und ein Einzelgutachten durch den TÜV erstellt werden soll.


Danke, so werde ich das machen.


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