Vielen Dank für die bisherigen Beiträge und Tipps.
Ich hatte zwischenzeitlich noch einmal ein Gespräch mit einem freundlichen Polizisten der nächstgelegenen Polizeidienststelle: Fakt bleibt lt. diesem, daß allein ein privat erstelltes Video welches nur eine unerlaubte Handynutzung am Steuer zeigt, im Rahmen eines normalen Ordnungswidrigkeitsverfahrens nicht als Beweismittel herangezogen wird. Bei fehlenden weiteren Zeugen kommt es dann i.d.R. aufgrund einer "Aussage gegen Aussagesituation" zu einer Einstellung des Verfahrens.
Anders verhält es sich, wenn das Video eine konkrete Gefährdungssituation zeigt, bei der der Verursacher durch die unerlaubte Handynutzung z.B. mir auf meiner Fahrbahn entgegenkommt. Dann liegt es im Ermessen der bearbeitenden Strafverfolgungsbehörde mittels z.B. dem Strafrechtskonstrukts "bedingter Vorsatz" die akute Verkehrsgefährdung aufgrund der unerlaubten Handynutzung im Rahmen eines Strafverfahrens zu verfolgen und dabei das Video zur Beweissicherung zu verwenden.
Angesichts der vorstehend aufgezeigten rechtlichen Situation einer Beweissicherung mittels einer privaten Videoaufnahme stellt sich mir nun die Frage, ob eine Kameraanbringung am Moped überhaupt noch sinnvoll ist.
Ich werde darüber also noch weiter etwas sinnieren dürfen.......
Grüsse
Herbert