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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 09:09 
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Moin zusammen,

da ich momentan dabei bin die HU zu machen und ich wegen der jetzigen Bereifung mir diese verweigert wurde, möchte ich gerne die verbauten eintragen lassen.

Laut FZS sind diese beiden Reifengrößen eingetragen:
3.00H19
100/90-18 61H

Verbaut sind derzeit:
3.25-19 54H Metzeler ME 33 Laser
120/80-18 62H Metzler Laser ME 99 A

Welche Reifendimensionen habt ihr den eingetragen lassen bzw. auf was soll ich bei der Eintragung achten?

Wie waren eure Erfahrungen bei der Eintragung einer neuen Reifengröße?
Gab es "Probleme" oder gibt es "Fallstricke"?

_________________
Gruß,

cabdriver
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Zuletzt geändert von cabdriver am So 11. Nov 2018, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.

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Verfasst: So 11. Nov 2018, 09:09 


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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 09:25 
Frage den Prüfer deines Vertrauens!

Meine Devise:
Nie wieder Metzeler!


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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 11:29 
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cabdriver hat geschrieben:
Moin zusammen,

da ich momentan dabei bin die HU zu machen und ich wegen der jetzigen Bereifung mir diese verweigert wurde, möchte ich gerne die verbauten eintragen lassen.

Laut FZS sind diese beiden Reifengrößen eingetragen:
3.00H19
100/90-18 61H

Verbaut sind derzeit:
3.25-19 54H Metzeler ME 33 Laser
120/80-18 62H Metzler Laser ME 99 A

Welche Reifendimensionen habt ihr den eingetragen lassen bzw. auf was soll ich bei der Eintragung achten?

Wie waren eure Erfahrungen bei der Eintragung einer neuen Reifengröße?
Gab es "Probleme" oder gibt es "Fallstricke"?


Du kannst mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von Yamaha D (Mitsui) jederzeit eine Eintragung vornehmen lassen. Dein Ansprechpartner für Eintragungen ist übrigens die Zulassungsstelle. Nur wenn die sagen: " Wir brauchen aber ein Gutachten des zust. TÜV", musst du zum TÜV. Die schreiben das Gutachten gerne, wenn ein solches Papier vorliegt, bringt ja Geld und sie müssen nichts tun.*

Um das Tun in solchem Falle drückt sich jeder TÜV Ing verantwortungsmäßig, weil bekannt ist, das solche Mopeds immer noch mit Radialreifen fahren, die bei hoher Geschwindigkeit eine nicht kalkulierbare Dehnung haben. Berühmte Rennfahrer sind dadurch in den 1970ern zu Tode gekommen. Es muss reichlich Platz bleiben, wenn fettere Reifen drauf kommen. Nur Conti bietet für deine Felgen Gürtelreifen an. Schlimmstenfalls zieht das wieder eine Markenbindung nach sich.

Wenn deine Felgen vorn 1.85x19 und hinten 2.15x18 sind, solltest du vorher den TÜV kontaktieren, welche Reifen max zulässig sind. (Nach meiner Kenntnis vorn 90/90-19 und hinten 110/80-18).

Bedenke: der 3.00H-19 Reifen hat eine Breite von 76mm und eine Höhe von 152mm plus Felge, der 90/90h-19 und der 3,25-19 eine Breite von 90mm und eine Höhe von 162 plus Felge. Sie reduzieren den Platz zu Schrauben und Schutzblech um 5mm nach allen Seiten.

Man müsste drei 5mm dicke Pads oben und seitiich auf das Gummi kleben und das Rad einmal durchdrehen. Wenn sie drauf bleiben ist nach den mir bekannten TÜV- Vorgaben (allseitig 5mm) genug Platz da. Wobei ich 5mm schon für grenzwertig wenig halte.

Grüße, Olaf

* bei den meisten Prüfstellen gilt die Regel: keine Eintragung ohne ein solches Papier. Man muss im Schadensfall die Verantwortung weiterreichen können.

PS: Und ja: man tauscht keine modernen Schmalreifen gegen uralte breitere Metzler. ME 33 und 99 sind ja sowas von out. Holzreifen.

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BeitragVerfasst: So 11. Nov 2018, 12:26 
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Crazy Cow hat geschrieben:
Nur Conti bietet für deine Felgen Gürtelreifen an. Schlimmstenfalls zieht das wieder eine Markenbindung nach sich.


...was im Falle der Conti Classic Attack ja nicht schlimm wäre, da es wahrscheinlich eh' zurzeit die besten für ältere Motorräder sind.
Ich fahre sie mit höchster Zufriedenheit auf meiner 31A.

Grüße
Ralph


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BeitragVerfasst: Mo 12. Nov 2018, 19:24 
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Nach einem längeren Telefonat mit der Fa. Pirelli Deutschland habe ich nun mehr Einblick in die ganze Lage und mir wurde bestätigt was der KÜS Ing. mir schon vermittelte.

Ich werde Morgen mal beim TÜV vorbeischauen, mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Yamaha, der Reifenfreigabe von Pirelli/Metzeler und einer Umrüstungstabelle.

In der UBB sind drei Reifenpaarungen vermerkt, unteranderem die von mir aufgezogene, wie oben beschrieben.

In meinem Fall kommt erschwerend noch hinzu, dass von der Zulassungsstelle, als ich damals das Motorrad zugelassen habe, nicht alle Reifenpaarungen (3.25H19 + 4.00H18) aus dem „alten“ FZB in den FZS eingetragen wurden.

Danke für eure Antworten!!!!

Ich berichte....

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Gruß,

cabdriver
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BeitragVerfasst: Di 13. Nov 2018, 03:54 
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cabdriver hat geschrieben:
Nach einem längeren Telefonat mit der Fa. Pirelli Deutschland habe ich nun mehr Einblick in die ganze Lage und mir wurde bestätigt was der KÜS Ing. mir schon vermittelte.

Ich werde Morgen mal beim TÜV vorbeischauen, mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Yamaha, der Reifenfreigabe von Pirelli/Metzeler und einer Umrüstungstabelle.

In der UBB sind drei Reifenpaarungen vermerkt, unteranderem die von mir aufgezogene, wie oben beschrieben.

In meinem Fall kommt erschwerend noch hinzu, dass von der Zulassungsstelle, als ich damals das Motorrad zugelassen habe, nicht alle Reifenpaarungen (3.25H19 + 4.00H18) aus dem „alten“ FZB in den FZS eingetragen wurden.

Danke für eure Antworten!!!!

Ich berichte....


Ein bekanntes Problem:

du musst bei der Zulassungsstelle darauf hinweisen, dass es Nachträge gibt. Da nur noch neue Papiere ausgegeben werden, kopieren die Damen und Herren den Schein nach der Schlüsselnummer aus dem KBA Archiv.

Mein XJ Gespann kam so bei einem Eigengewicht fuhr jahrelang mit dem zul.Gesamtgewicht der Solo herum (50kg Nutzlast), bis es einem KÜS Prüfer auffiel.

Grüße, Olaf

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BeitragVerfasst: Di 13. Nov 2018, 10:42 
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Crazy Cow hat geschrieben:
cabdriver hat geschrieben:
Nach einem längeren Telefonat mit der Fa. Pirelli Deutschland habe ich nun mehr Einblick in die ganze Lage und mir wurde bestätigt was der KÜS Ing. mir schon vermittelte.

Ich werde Morgen mal beim TÜV vorbeischauen, mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Yamaha, der Reifenfreigabe von Pirelli/Metzeler und einer Umrüstungstabelle.

In der UBB sind drei Reifenpaarungen vermerkt, unteranderem die von mir aufgezogene, wie oben beschrieben.

In meinem Fall kommt erschwerend noch hinzu, dass von der Zulassungsstelle, als ich damals das Motorrad zugelassen habe, nicht alle Reifenpaarungen (3.25H19 + 4.00H18) aus dem „alten“ FZB in den FZS eingetragen wurden.

Danke für eure Antworten!!!!

Ich berichte....


Ein bekanntes Problem:

du musst bei der Zulassungsstelle darauf hinweisen, dass es Nachträge gibt. Da nur noch neue Papiere ausgegeben werden, kopieren die Damen und Herren den Schein nach der Schlüsselnummer aus dem KBA Archiv.

Mein XJ Gespann kam so bei einem Eigengewicht fuhr jahrelang mit dem zul.Gesamtgewicht der Solo herum (50kg Nutzlast), bis es einem KÜS Prüfer auffiel.

Grüße, Olaf


DANKE für die Information.
Jetzt bin ich sensibilisiert für dieses Thema.... :lol:

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BeitragVerfasst: Di 13. Nov 2018, 14:15 
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Es geht voran!

Ich bin vom TÜV Nord zum TÜV HANSE geschickt worden,
da der TÜV NORD Hamburg keine Einzelabnahme nach $19(2) machen darf.

Kein Problem, ist ja alles in einer Straße hier.

Sachlage kurz dort vorgetragen.
Sei alles kein Problem und die notwendigen Unterlagen habe ich auch....

Mal sehn, ich berichte wieder am 3.Dez.

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BeitragVerfasst: Mi 14. Nov 2018, 02:34 
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cabdriver hat geschrieben:
Mal sehn, ich berichte wieder am 3.Dez.


Oh Mann !

Ich hatte mit der XV von Olaf ja hier ein ähnliches Problem:

Derselbe Typ vom TÜV Bielefeld, der die XV letztes mal auch "abgenommen" hat ,
sah plötzlich gravierende Mängel. Ohne Änderung der Fahrzeugpapiere keine Chance
auf TÜV Abnahme. Grosses Kino ! :D

Ich also zweimal zu "Nachuntersuchung". Ergebnis: Die TÜV Prüfstelle Bielefeld-Ummeln
erkennt die TÜV Berichte vom TÜV Bielefeld-Innenstadt nicht immer an, zumindest in diesem Fall.
"Die Typen soll ihren Scheiss selber nachprüfen - fahr' da einfach hin"
Also auch beim dritten Anlauf (2. Anlauf zur Nachuntersuchung): "Gescheitert" :D

Okay- ich auf zur DEKRA

Dort: "Och. Haben sie noch ein schönes altes Motorrad !"
5 Minuten "Abnahme", Licht, Bremsen, Blinker, Gabel, Lenkkopf

Danach haben die mir noch 2 Minuten das Nummernschild saubergeputzt,
und - *flopp* - da klebte dann auch schon die Plakette drauf :D

Kommt also immer auch auf den Prüfer an :D

_________________
Da es sich um eine private Meinungsäußerung handelt, ist jedweder Garantie oder weitere Gewährleistung ausgeschlossen ;-)

Technical Info: XJ 900 4BB - 275 Tkm - 1. Motor (ungeöffnet) - inzwischen 5. Sitzbank ( mehrfach "geöffnet" :D )


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BeitragVerfasst: Mi 14. Nov 2018, 14:28 
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Da fühle ich mich aber genötigt... Vlt. malen in Bielefeld die Mühlen etwas langsamer. Die Historie mal als Info auch für Alwin:

Die Maschine hat sich schon vor langer Zeit einem korrektem aber vollständigem Umbau unterziehen müssen, Speichenräder, andere Reifengrößen (der Durchmesser ist geblieben) Scheibenbremse hinten, Stummellenker, Tank, Einzelsitzbank. Alles vorab mit dem TÜV besprochen.

Aber: Die vorderen Blinker wurden am Rahmen befestigt und die hinteren Fußrasten entfernt. Diese beiden Positionen wurden aber nicht eingetragen, die Maschine blieb nach den Papieren ein Zweisitzer. Vor den Stummellenkern hatte ich einen SR Lenker eintragen lassen, dieser Eintrag wurde aber nach der Änderung nicht wieder entfernt. Diese Positionen stellten wohl nach jetzt 14 Jahren erhebliche Mängel dar.

Man muss dazu wissen, dass der TÜV Hessen um diese Zeit 2003 - 2005 arge Probleme mit Haftung hatte oder fürchtete. Man richtete eine Instanz in Darmstadt ein, die sich herausnahm, Einzelabnahmen noch einmal zu überprüfen und genierte sich nicht, ihre Ingenieure namentlich zu schassen. Der Ing, der mein Motorrad abgenommen hatte, war auch dabei und man bot den betroffenen Haltern an, eine zweite Prüfung kostenlos durchzuführen und nach dem Prinzip der Besitzstandswahrung keinen Rückbau zu erzwingen. Praktisch also nur ein zweiter Stempel für die Richtigkeit.

Bis dahin hatte der TÜV Ing sozusagen richterliche Gewalt und war nur dem Regierungspräsidenten gegenüber verantwortlich. Wenn er befand: das geht, dann war das so, dann ging das. Diese Position vertrat ich auch und habe aus Prinzip auf eine Nachprüfung verzichtet. Nur der TÜV musste seine "Richter" eben bezahlen und ein paar Bürger waren der Meinung, er müsse auch für ihre Urteile (Gutachten) haften. Deshalb hat er kalte Füsse bekommen.

Inzwischen ist der TÜV ja nur noch ein Ingenieurbüro, eine (die) Gutachterstelle für die Zulassungsbehörde. Die Gutachten werden in Hessen vor dem Eintrag von der "Bündelungsbehörde" beim Regierungspräsidenten auf ihre Bundes- und EU-Verträglichkeit für 39 Euro gegengeprüft. Muss ja alles seine Ordnung haben. Aber die ABE wird praktisch erst mit dem Eintrag der Zulassungsstelle erteilt.

Kurzum: es gab einen Wandel in der Struktur und der Zuständigkeit des TÜV, der hier in Hessen aber schon seit ein paar Jahren vollzogen ist. Es herrscht wieder Ruhe. Man muss erfragen, was er darf, was er zu attestieren bereit ist, und welche Voraussetzungen man selbst mitbringen muss. Aber vlt. gibt es immer noch einen Index mit den Namen der damaligen Ings? Zumindest in Bielfeld?

Interessant wäre noch, vlt. weiß Alwin das: es gibt eine Verjährungsfrist (5 oder 10 Jahre?), der Zeitraum, nachdem auch beim zugelassenen Fahrzeug die Besitzstandswahrung greift. D.h. TÜV-Gutachten können innerhalb dieser Frist vom TÜV selbst oder der Zulassungsstelle angezweifelt und widerrufen werden.
Norbert: im Härtefall hättest du dich darauf berufen können. Das Fahrzeug war ja die ganze Zeit zugelassen und wurde nicht verändert und es hat ja auch Geld gekostet.


Hier noch einmal der Umbau, es war wirklich nichts wildes dabei. Gabel und Rahmen blieben unverändert. Für die Reifen hatte ich der Fa. Pirelli die Felgen benannt, und für die Kombination einen Persilschein bekommen.

http://www.deltasign.de/moto/xv.html


Grüße, Olaf

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BeitragVerfasst: Mo 3. Dez 2018, 20:41 
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Heute hat es geklappt!

Nach kurzer Erläuterung der Situation hat der aaS seine Arbeit aufgenommen und für die beiden Reifen ein Gutachten erstellen mit welchem ich bei der Zulassungsstelle die Reifen wohl eingetragen bekomme.

3.25 H19 Metzeler
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Die Nachuntersuchung wurde dabei auch gleich durchgeführt und somit HU bestanden.

Nach Ausstellung des neuen FZS bekomme ich dann auch von der Zulassungsstelle die neue Plakette verpasst.

Danke an ALLE für eure Beiträge!

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