5/8 inch (auch Zollgenannt) sind 15,75 mm, also etwa eine 16 mm Anlage.
Ich bin mir sicher deine Vorderradbremse bringe ich zum "pfeifen" (blockieren), es ist nur genügent Kraft in der Hand nötig. Also Bremsleistung wäre schon vorhanden.
Aber wichtiger scheint mir, das interessiert den TÜV nicht, die geforderten Bremsleistungen bei älteren Motorrädern sind in der Holzklotzklasse zu finden.
Aber eine umgebaute Bremse, kann er ohne Gutachten dazu "nutzen" den TÜV zu verweigern. Wenn du nämich den Geber änderst, mußt du nachweisen, dass genügend Flüssigkeit genutzt wird um auch in Grenzsituationen noch ausreichend zu bremsen.
Hydraulikbremsen nutzen ja einen bestimmte Menge Flüssigkeit um den Druck weiterzugeben, die Flüssikeitsmenge die der Geber "bewegt", kann ja nicht ausweichen, Flüssigkeiten lassen sich nicht zusammendrücken, also wird Druck im System aufgebaut, das einzige was im funktionierenden System ausweichen kann ist der oder die Bremskolben. Diese zwei, nennen wir es "Hubräume" müssen zusammenpassen.
Wenn z.B. der des Geberzylinders zu klein ist, dann fährt der oder die Bremskolben zu wenig aus.
Theoretisch nimmt man einen möglichst kleinen Geberdurchmesser und einen möglichst großen Bremskolbendurchmesser, dann würde man mit ganz wenig Druckkraft eine hohen Bremskraft erreichen. Das kann man wie einen Hebel sehen. Aber der Weg den man bei Motorradbremsen den Geberzylinder bewegen kann ist begrenzt, daher ist das immer ein Kompromiss,
Und die alten Yamahas mögen es, wenn der Fahrer Federhanteltraining für die Hände macht. Dann ist alles gut.