ungeachtet dessen hier nochmal eine Korrektur der Lesart, ich war kürzlich in der Sache unterwegs:
Die Liberalisierung sieht den Verzicht auf jedwede Eintragung in den Papieren vor, wenn die Größe nicht geändert wird. Dies gilt aber nur für Fahrzeuge mit EG Zulassung (ab etwa Jahr 2000). Die EG Zulassung ist in den Papieren kenntlich gemacht unter Buchstabe K, Ziffer 6 und hinter der Ziffer 17 muss ein K stehen.
Ist die nicht der Fall, verlangt die Neuregelung einen Eintrag (Hersteller und Größe) in die Papiere, sofern die Reifen nach dem 1.1.2020 produziert wurden.
Das Austragen der Reifenbindung ist nicht mehr möglich und nicht erwünscht.
Die Lesart bei TÜV, Polizei Hessen und Reifenhändler ist jedoch folgende:
Ist die Reifenbindung bereits ausgetragen, muss auch bei älteren Fahrzeugen nichts eingetragen werden, sofern die Größe (Reifen) mit dem Eintrag in den Papieren übereinstimmt.
Olaf
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wi müssen all tau Moder warn, tau Moder ... tau Moder ...!