Ich möchte meiner 4bb vier einzelne K+N Filter und größere Hauptdüsen spendieren. Nun fällt das Modell aber in die neue AU-Pflicht. Natürlich wirken sich die Hauptdüsen nicht auf den Abgastest aus, aber ist es möglich, dass der TÜV seitdem diese Umbauten nicht mehr so gern sieht?
Ist mal jemand mit so einer Gerätschaft, zur Abgasuntersuchung gefahren? Was sind die Kriterien, Hersteller oder EU-Vorgaben?
Der Nachteil (?) von offenen Filtern, ist die Lautstärke. Bei der stellen sich einige in dieser Repubilk ziemlich blöde an. Als ob die wissen was gut ist. :smt068 :smt021
Durch das Ändern des Abgas- und / oder des Geräuschverhaltens erlischt gem. § 19.2 StVZO die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs. Bei dem von Dir beschriebenen Umbau ist wohl beides der Fall. Vor diesem Hintergrund lese ich hier einiges zum Thema Vergasermodifikation mit sanftem Grauen.
Ausgenommen sind Umbauten mit ABE bzw. Teilegutachten. In diesem Fall ist geprüft und bescheinigt worden, daß Abgas u. Geräuschverhalten nach dem Umbau noch im Rahmen der lt. EG-Richtlinie zulässigen Werte liegen. Bringt dann aber logischerweise auch leistungsmäßig nicht viel.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Einzelabnahme nach §21 StVZO. Ist aber, da wir in Ökoland leben, gerade bei Abgasfragen sehr aufwändig und du mußt einen Prüfer finden, der bereit ist da sein Gesäß zum Fenster rauszuhängen.
alwin hat geschrieben:Durch das Ändern des Abgas- und / oder des Geräuschverhaltens erlischt gem. § 19.2 StVZO die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs. ...
Gruß
Alwin
Nun ist es so, Alwin, dass durch das Anschrauben eines dritten Rades die Betriebserlaubnis auch erlischt. Es gibt halt ne neue. Die von dir angesprochenen Änderungen sind bereits eingetragen, "ohne Leistungsbeschränkung". Es handelt sich um einen 4bb Motor mit 31A Abgasanlage und 58l Vergaserbank. Ich konnte dem Gaswerk noch mal Beine machen, der Motor läuft auch ohne Luftfilter supergut und soll ja auch einen Seitenwagen ziehen. Allgemein ernte ich für meine Umbauerei auf der Basis schon vollgetippter Papiere nur Kopfschütteln, weil der Rest ja auch irgendwo hingetippt werden muss.
Die Frage ist nur, ob weitere offensichtliche Änderungen im Zuge der AU-Pflicht noch statthaft sind. Die ABE ist im Rahmen einer Vollabnahme für den Einzelnen nicht von Bedeutung.
Ich sehe gerade, daß ich nicht ganz richtig geantwortet habe.
Also noch einmal ausführlich.
Wenn ein Fzg. alle Umbauten eingetragen hat, entspricht es den zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültigen Richlinien; in deinem Falle dann wohl auch hinsichtlich der Abgaswerte.
Diese Richtlinien geben u.A. den maximalen Schadstoffausstoß bei dem Stadt-/ Überland- / Autobahnzyklus vor; also nicht nur CO, sondern auch NOx und die ganzen andernen Gase. Wenn du den Umbau so eingetragen hast, dann freue dich; der Prüfer hatte entweder Spaß an der Technik oder keine Ahnung; dir kanns egal sein.
Im Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden AU wird nur noch der CO-Gehalt des Abgases gemessen.
Der Verordnungsgeber gibt dabei für die in die Verordnung fallenden Kräder die folgenden Grenzwerte und Meßbedingungen vor:
Alle Krafträder ohne Kat oder mit ungeregeltem Kat: 4,5 % CO bei Leerlaufdrehzahl. ( Hier habe ich mich gestern abend geirrt, mußte mal wieder schnell gehen, der Wert ist aber trotzdem unkritisch; im Zweifelsfalle Leerlaufgemisch für die Prüfung etwas abmagern)
Alle Krafträder mit geregeltem Kat: 0,4% CO bei 2500 U/min.
Meßverfahren:
Sonde wird mindestens 400 mm in das Auspuffendrohr eingeführt. Bei mehrflutigen Auspuffanlagen wird der arithmetische Mittelwert aus allen Enddtöpfen errechnet und beurteilt.
Diese einzelnen Luftfilter werden doch gerne als Power-Luftfilter bezeichnet, wie z.B. auch im aktuellen Louis-Katalog, und werden schon seit mindestens 25 Jahren als illegal und ohne TÜV verkauft.
Dem TÜVer wird das natürlich sofort auffallen und wie soll man den dann von der Vorschriftsmäßigkeit des Mopeds überzeugen? Daß die Teile bei korrekter Vergaseranpassung die Abgaswerte verschlechtern, glaube ich dabei nicht einmal. Sie machen aber vermutlich mehr Krach und das ist halt auch nicht drin.
pfisti hat geschrieben:... Daß die Teile bei korrekter Vergaseranpassung die Abgaswerte verschlechtern, glaube ich dabei nicht einmal. Sie machen aber vermutlich mehr Krach und das ist halt auch nicht drin.
pfisti
Gemessen an den Geräuschen einer Custom Harley oder einer 14.000 1/min Rennzicke ist Krach doch relativ.
Dem TÜVer wird das natürlich sofort auffallen und wie soll man den dann von der Vorschriftsmäßigkeit des Mopeds überzeugen?
.
Ich gehe mit ihm tanzen.
Gespanne werden von TÜV Ing.s abgenommen, und zwar das ganze Fahrzeug. Selbst die Brauchbarkeit der Lichtanlage liegt in seinem Ermessen. Offene Luftfilter wären nur auf der linken Seite lauter, rechts wahrscheinlich sogar leiser als das Solooriginal. Ausschlaggebend ist leider aber der Tag der ersten Zulassung des Zugmaschinenrahmens für die AU des Motors. Umtypieren hätte auch keinen Zweck, dann bräuchte ich einen Kat.
Na daß die Abnahme eines Gespannumbaus ein riesen Akt ist, kann ich mir gut vorstellen. Da hat der Ing. was zu tun - und will das vermutlich auch!!!
Aber wenn dann einer mit so 'nem Powerluftfilter daherkommt, der seit Generationen ohne Papiere verkauft wird, gähn, also wenn ich Ing. wär, der könnte mich mal .....
Wenn du natürlich die Powerluftfilter im Rahmen einer Einzelabnahme mit Geräusch- und Abgasmessung und dem ganzen Darumherum eintragen lassen möchtest, hm, schon mal nachgefragt?