Ich denke, dass Norberts Frage an den TÜV missverständlich war.
Natürlich dürfen Fußrasten durch Ersatzteile ausgetauscht werden. Die Fussrastenbefestigung ist imho heilig.
Es dürfen z.B andere klappbare Fußrasten an der Originalbesfestigung hinten angebracht werden.
Fahrerfußrasten müssen wohl abgenommen werden, weil sie eine gewisse (Stand)festigkeit erfüllen müssen und auch Teil der Bremsbetätigung sind.
Olaf
PS: Zum Trittbretterdesign - das hat es ja immer mal gegeben. Und auch Herr Lutz Collani hat mal 100gr. Knete in die Hand genommen, sie zusammengepresst und behauptet, so sähe ein ergonomischer Schreibstift aus. Als Gag ganz interessant aber ohne jeden theoretischen Ansatz.
Das Problem: Stift und Fussrasten müssen auch nach Stunden noch bequem sein. Die endgültige (nicht reduzierte oder abstrahierte) Form darf keine Druckstellen, Schmerzen oder einseitige Haltung oder Belastung hervorrufen.
Bei einem runden Fußrastenpimmel hat Sozia/Sozius immer die Möglichkeit, die Füße nach vorne zu neigen, das Körpergewicht vom Sitzfleisch auf die Oberschenkel zu verlagern.
Ein starrer oder reduzierter Trittbrettwinkel verursacht Rückenschmerzen und Haltungsschäden. Gleiches gilt für zu weit vorn liegende Fußrasten beim Fahrer. American Way of Cycling. Für lange Strecken erfordert dies Sitzschalen von der Klasse der HD Electra Glide.
Normal zieht die eine Veränderung die andere nach sich.
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wi müssen all tau Moder warn, tau Moder ... tau Moder ...!
