Moin,
Norbert, was steht da genau?
Zitat:
......darf jeder Reifen...montiert werden, ohne dass die BE zunächst nach § 19 Abs.2 Satz 2 StVZO zu erlöschen droht.
Für mich heißt das zunächst mal nur für nun-COC:
nach der Montage auf dem Weg zum TÜV ist die Betriebserlaubnis (noch) nicht erloschen. Vielleicht gab es da mal einen Präzidenzfall. Denn für das Fahren mit einem Reifen nach Bj. 2020 brauchtest du bisher zwingend eine Einzelabnahme. Der Weg zum TÜV ist irgendwo anders im Gesetzestext geregelt, muss nicht am gleichen Tag sein aber unmittelbar... oder so ähnlich
Das müssen wir noch mal genauer klären.
Grüße, Olaf
_________________
wi müssen all tau Moder warn, tau Moder ... tau Moder ...!