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kein TÜV wegen falscher Reifen trotz UBB

Fr 9. Nov 2018, 21:53

Moin zusammen,

ich war vorgestern bei der KÜS in Hamburg um TÜV zu machen.
Lief alles sehr gut, bis auf die Reifen.

Laut FZS:
3.00H19
100/90-18 61H

Verbaut:
3.25-19 54H Metzeler ME 33 Laser
120/80-18 62H Metzler Laser ME 99 A

Unbedenklichkeitsbescheinigung von Metzler lag vor, interessierte den Prüfer aber nicht.

Begründung:

Die Reifenfreigaben seinen seit Anfang 2018 nicht mehr gültig und er muss mit dem TÜV sprechen.

Ein Telefonat mit dem TÜV ergab, dem ist so und TÜV somit verweigert wegen "erhebliche Mängel".

Der KÜS Prüfer meinte noch, entweder Reifen laut FUS drauf oder die montierten beim TÜV eintragen lassen.

Gestern habe ich dann mit einem KÜS Prüf.- Ing. aus der Zentrale telefonisch gesprochen, der leider wieder das gleiche bestätigte.

Es gab wohl im letzten Sommer einen Bund-Länder-Fachausschuss bei dem beschlossen wurde, dass diese Vorgehensweise mit einer Reifenfreigabe durch die Reifenhersteller eingestellt wird.

Da diese nicht öffentlich war, ist die Entscheidung noch nicht veröffentlicht worden, was aber in naher Zukunft geschehen soll.

Habt ihr dazu auch schon Erfahrungen gemacht bzw. was könnt ihr mir empfehlen?
Zuletzt geändert von cabdriver am Do 15. Nov 2018, 21:25, insgesamt 4-mal geändert.

Fr 9. Nov 2018, 21:53

Fr 9. Nov 2018, 22:12

Du schreibst ja selbst dass die Reifengröße ( 3,25x19 ) nicht übereinstimmt mit der im Schein eingetragenen Größe 3,00x19

Ich weiss jetzt nicht ob in Deinem Bundesland die KÜS sowas bescheinigen darf ...

Hier in Hessen darf das nur der TÜV nach Prüfung der Unterlagen .

So hab ich mit einer Bescheinigung von Bridgestone problemlos umrüsten können von serienmäßig 3,25x19 auf 100/90x19 und eingetragen bekommen.

Die 3,25x19 in " V " gibt's nur noch von Metzeler und da geh ich lieber zu Fuss ....

Zuletzt hab ich nochmal umgerüstet auf Radial Reifen von Conti .

Das war aber letztes Jahr und wenn jetzt ( 2018 ) neue Regeln gelten hab ich da auch was nicht mit bekommen .....

Gruss Axel

Fr 9. Nov 2018, 22:22

Vielleicht bringe ich auch was durcheinander:

Ich war der immer Auffassung, dass Eintragungen nur der TÜV in HH machen darf.
HU aber mit abweichenden Reifen und Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Reifenhersteller kann auch KÜS, DEKRA etc. absegnen.
Zuletzt geändert von cabdriver am Fr 9. Nov 2018, 23:12, insgesamt 1-mal geändert.

Fr 9. Nov 2018, 22:35

DEKRA darf nur in den " neuen " Bundesländern so weit ich weiss ...

Gruss Axel

Sa 10. Nov 2018, 01:15

cabdriver hat geschrieben:HU aber mit abweichenden Reifen und Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Reifenhersteller kann auch KÜS, DEKRA etc. absegnen.


Ja genau - Freigabebescheinigung reichte aus

Fahr zur Dekra oder GTU - leg die Freigabe dort vor und frag nach,
ob sie das Motorrad damit "abnehmen"

Falls die ja sagen, lässt du halt dort noch mal "prüfen" :D

Bzw. die dürfen swiw inzwischen sogar für deinen KÜS Prüfbericht
die Nachuntersuchung machen,
dann bist du mit 11€ aus der Nummer raus :D

Sa 10. Nov 2018, 10:16

Danke für den Tipp mit der Dekra und dem KÜS Bericht.
Ich werd das mal nächste Woche machen und dann dazu berichten.

Sa 10. Nov 2018, 10:42

Genau lesen, was sich zugetragen hat.

Man darf weiterhin in allen Bundesländern Reifen fahren, die nicht eingetragen sind, wenn man die Freigabe des Herstellers mitführt...
...sofern es sich um Reifen der gleichen Größe wie eingetragen handelt.
Die Gültigkeit der Herstellerfreigabe erstreckt sich also nur auf Profile, die zu zum Zeitpunkt der Fahrzeugzulassung noch nicht verfügbar waren.

Diese Bescheinigung darf nicht älter als fünf Jahre sein.

Nach meiner Kenntnis mussten abweichende Größen schon immer eingetragen werden. In den alten Bundesländern beim TÜV, in Berlin und den neuen Bundesländern bei der DEKRA. Ausnahme: Herstellerfreigaben die sich auf die neue Schreibweise der alten Reifengrößen erstrecken. z.B. 90/90-19 oder 90/100-19 als Ersatz für den 3.25-19, die müssen nicht eingetragen werden, weil jeder Prüfstelle auch die Ersatzbezeichnungen vorliegen.

Von einer Verkehrskontrolle kann man diese Detailkenntnis nicht erwarten, deshalb soll die Herstellerfreigabe mitgeführt werden.

Also: Reifengrößen, die nicht eingetragen sind, immer nachtragen lassen, sonst fährt man ohne ABE und Versicherungsschutz. Das wird auch strafrechtlich verfolgt.


Grüße, Olaf

Sa 10. Nov 2018, 10:52

Richtig. Die Freigaben beziehensich immer auf die originalen Reifengrößen.
Andere Größen müssen schon immer eingetragen werden. In den meisten Fällen wird der Prüfer eine Probefahrt machen. Und bissle Geld kostet das dann auch noch.
Der TE schreibt ja leider noch nicht mal um welches Motorrad es sich handelt.

Sa 10. Nov 2018, 19:11

Bei Mopedreifen de gibt es eine Freigabe für die Radialreifen Classic Attack
von Conti für die 550er. Versuche die doch mal!
Gruß Werner

Sa 10. Nov 2018, 23:41

Also jetzt bin ich richtig verwirrt!

Ich dachte die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller sei genau dafür da, um OHNE Eintragung andere Reifen mit "geringfügiger Abweichungen" fahren zu können.

Wenn ich im Netz nach Reifen für eine XJ550 suche, finde ich zig Angbote und zu 90% sind die Dimension abweichend von der Eintragung im FZS.

Wozu soll dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung gut sein, wenn ich die nicht nutzen kann und ich immer die Reifen eintragen muss?

Unter Punkt 1.2 steht doch "Eine Vorführung des Motorrades bei einem Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ,....) und/oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist beim Vorliegen einer Unbedenklichkeitserklärung nicht erforderlich, außer es wird in der Bescheinigung gefordert."

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Reifenfrei ... _29840.pdf

So 11. Nov 2018, 00:10

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zum Erlangen der ABE durch das Gutachten eines TÜV Sachverständigen. Ohne die werden falsche Reifengrößen überhaupt nicht mehr eingetragen. Höchstens bei Oldtimern.

Weiterhin ist sie wie oben beschrieben für die Verkehrskontrolle. Ein Dienstmann führt natürlich nicht alle Freigaben aller Reifen für alle Motorräder mit. Stimmen deine Reifen nicht mit den eingetragenen überein und du hast nicht das nötige Papier dabei, schickt er dich günstigstenfalls zum TÜV, er darf das Fahrzeug aber auch wegschließen.

Die Freigabe, die du mitführst, liegt auch meist dem TÜV in seinem Intranet vor. Wenn es heisst: "da brauche ich aber eine Herstellerfreigabe" hat er sie meist schon durch klick oder Blick in den entsprechenden Ordner. In deinem Falle hatte er wahrscheinlich eine, die nicht mit deiner übereinstimmt und da setzt man sich halt keine Laus in den Pelz.

Grüße, Olaf

PS: die Leute, die Reifen verkaufen sind Händler, keine Staatsanwälte. Wenn man schon eigenverantwortlich im Versand Reifen kauft, wird soviel Sorgfalt vorausgesetzt, dass man sich für die richtige Größe entscheidet, das ist die, die im Fahrzeugschein vermerkt ist. Bei einem seriösen Reifenhändler hättest du die gar nicht bekommen, bzw. aufgezogen bekommen.

So 11. Nov 2018, 00:30

Ok, habe es verstanden.
Ich frag mich dann nur, wie hat mein Vorbesitzer immer die HU bestanden......?

So 11. Nov 2018, 06:24

Ich fahre mit der Bescheinigung zum TÜV, der schaut die gar nicht an, Plakette drauf und gut. Obwohl der Hinterreifen eine andere Größe hat, als die eingetragene.
Aber hier ist auch Bayern. :D

Mo 12. Nov 2018, 19:29

Tscharlie hat geschrieben:Ich fahre mit der Bescheinigung zum TÜV, der schaut die gar nicht an, Plakette drauf und gut. Obwohl der Hinterreifen eine andere Größe hat, als die eingetragene.
Aber hier ist auch Bayern. :D


Deine Erfahrung kann ich nach dem heutigen Telefonat mit Pirelli in München bestätigen.

Die Aussage des Pirelli-Mitarbeiters war: "diese Änderung ist noch nicht in Süddeutschland angekommen und wird derzeit nur im Norden (TÜV NORD) praktiziert".

Mo 12. Nov 2018, 19:30

Nach einem längeren Telefonat mit der Fa. Pirelli Deutschland habe ich nun mehr Einblick in die ganze Lage und mir wurde bestätigt was der KÜS Ing. mir schon vermittelte.

Ich werde Morgen mal beim TÜV vorbeischauen, mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Yamaha, der Reifenfreigabe von Pirelli/Metzeler und einer Umrüstungstabelle.

In der UBB sind drei Reifenpaarungen vermerkt, unteranderem die von mir aufgezogene, wie oben beschrieben.

In meinem Fall kommt erschwerend noch hinzu, dass von der Zulassungsstelle, als ich damals das Motorrad zugelassen habe, nicht alle Reifenpaarungen (3.25H19 + 4.00H18) aus dem „alten“ FZB in den FZS eingetragen wurden.

Danke für eure Antworten!!!!

Ich berichte....
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