eddy2 hat geschrieben:
Hallo
Defekte Lithiumakkus sind im defekten Zustand als Gefahrengut zu behandeln
Also laut Gesetzgeber dürfen diese nur von Spezialfirmen transportiert werden.
Die Rückführung kann wesendlich teurer werden.
Gruß Eddy2
Nicht nur defekte Akkus, nicht nur Lithiumakkus, auch eine Dose Sprühöl ist Gefahrgut.
Die werden zwar so gekennzeichnet und getrennt zur Verladung übergeben, aber dann ganz normal mit den anderen Sachen transportiert. Hatte gestern erst wieder zwei Autobatterien und ein paar Öldosen bei den zwei Tonnen anderer Autoteile, die ich durch die NAcht gekarrt habe.
Da kommt ein schicker Aufkleber drauf, dass es Gefahrgut ist und alles wandert in dieselbe Transportbox.
Bestell Dir mal drei Dosen WD 40 im Internet, bin neugierig, ob die per Gefahrguttransport von einer Spezialfiirma angeliefert werden.
Grüsse
Andreas