Jepp, schwer an die Wand gefahren. Wir sind zwar hier tatsächlich eine verschwindende Minderheit und sollten uns nicht zu arg aufkröpfen. Nicht, dass wir demnächst Fackelaufzüge vor der Wohnung eines Verkehrsministers veranstalten …
Davon abgesehen erscheint es wie üblich halt überreguliert, dabei on top unverständlich formuliert.
Wobei ich Olafs
Crazy Cow hat geschrieben:
1) Der Gesetzgeber will nicht, das weiterhin Reifenfabrikatsbindungen ausgetragen werden. Warum ist doch scheißegal. Stattdessen sollen Die Reifen, die nicht unter die Freistellung fallen zusätzlich eingetragen werden.
Meine Interpretation: Na und, das war auch früher schon so, das Austragen war eine Mode, die eine gewisse Zeit Gültigkeit hatte.
2) Der Gesetzgeber will nicht, das Karl Arsch und sein Schwager mit einer selbstkopierten Hersteller-Unbedenklichkeitsbescheinigung ohne ABE am Straßenverkehr teilnehmen, weil im Schadensfall die Versicherung nicht zahlen muss, sondern der Staat.
Meine Interpretation: Ich will das auch nicht, das kost nämlich im Schadenfall mein Geld.
Argumentation grundsätzlich nachvollziehen und auch so unterschreiben würde.
Meiner Ansicht nach geht es bestenfalls noch um folgende Nuance: Sind unsere Mopeten meiner o.a. Auslegung des Textes dazu geeignet, nach den aktuellen Regularien vergleichbare Bereifungen in einem minder teuren Verwaltungsakt eingetragen zu bekommen – oder muss der ein oder andere Prüfer in einem solchen Fall zwingend das volle Programm einer gesonderten Abnahme fahren.
Nach allem, was man z.B. bei den Reifenherstellern liest gilt zweiteres. Nach meiner Ansicht ergibt sich aus dem verlinkten AKE-Text ein milderes Prozedere.