§§ 30, 61 StVZO
Fußrasten können gegen Zubehörteile getauscht werden. Lenker,
Hebel und Griffe können gegen Zubehörteile getauscht werden.
- alle Zubehörlenker müssen geprüfte Teile sein und werden in Verbindung mit einem Teilegutachten oder einer ABE geliefert.
- sie müssen evtl. “eingetragen” werden (siehe Gutachten oder ABE
§§ 30, 19 StVZO // 93/14 EWG
Bremsenteile sind bauartgeprüfte Teile. Sie können
gegen Zubehörteile getauscht werden.
- Bremsleitungen, z.B. “Stahlflex” -mit oder ohne Kunststoffmantel- sind meistens “eintragungsfrei”, sind aber gem. Einbauvorschrift in der Betriebserlaubnis zu verbauen.
- Bremsleitungen dürfen nicht verdreht werden, müssen scheuerfrei verlegt und dicht sein.
- Bremsscheiben, z.B. Wave-Scheiben, haben immer ein Gutachten oder eine ABE und müssen für das entsprechende Motorrad bestimmt sein.
- Bremsbeläge müssen eine nationale (KBA-Nr.) oder eine internationale (EG- oder ECEKennzeichnung) Zulassung besitzen.
- Bremsen-(Original)-Ersatzteile (Originalform, genehmigter Nachbau) müssen nicht “eingetragen werden.
Fazit:
Manchmal kauft man sich Ärger mit ein wenn man zu günstig einkauft...
Mit der Globalisierung der Geschäfte kommen neue Konkurrenten ins Spiel, und es stellt sich auch bei steigender Qualität der Produkte und Dienstleistungen ein rücksichtsloser Preiskampf ein. Weitere Faktoren, beispielsweise Konzentration im Markt, Übernahmen, ständiger Innovationsdruck, steigende Kundenerwartungen, striktere Gesetzgebungen und Parallelimporte, drohen, komfortable Marktsituationen zu zerstören. Was Kundenerwartungen an die Qualität von Produkten und Dienstleistungen betrifft, gibt es nichts Neues unter der Sonne. Es lohnt sich, die Meinung von John Ruskin, schottischer Ökonom (1819 - 1900), anzuhören:
„Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte; und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften." „Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wer dagegen zu wenig bezahlt, verliert manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann." „Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Wer das niedrigste Angebot annimmt, muss für das Risiko, das er eingeht, etwas hinzurechnen. Und wer das tut, hat auch genug, etwas Besseres zu erhalten."
_________________ Gruß Gerhard
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neues Zitat:
Viele sind hartnäckig in Bezug auf den einmal eingeschlagenen Weg, wenige in Bezug auf das Ziel. (F. Nietzsche)
Gruß Gerhard
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