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BeitragVerfasst: So 5. Dez 2021, 12:24 
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Turbo-Opa hat geschrieben:
Zitat:
Du bist tatsächlich super Zufrieden mit den Contis?

Nicht nur zufrieden sondern begeistert (Alles besser)
Aber nicht ContiGo sondern ClassicAttack!

Laufleistung: BT hinten 4.000 km / Conti 12.000 km bei gleicher Fahrweise

Haftung: Super sowohl trocken als auch nass. Die Conti brauchen länger für Betriebstemperatur.

Handling: Die Conti fahren die Kurve alleine wo ich mit den BT "arbeiten" musste.

Komfort: Mit Conti weniger aber die Bauart ist einfach viel steifer und nicht so elastisch wie die BT.

BT sind Diagonal Reifen und die Conti sind Radial.

Gruss Axel und bleibt Gesund!



AH!!!! daher weht der Wind. Die Bau Art

Ich denke Du gehst vom BT 45 aus. oder?

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Verfasst: So 5. Dez 2021, 12:24 


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BeitragVerfasst: So 5. Dez 2021, 14:22 
Ja - BT45.

Die neuen BT46 kann ich erst probieren wenn der nächste Reifenwechsel fällig ist.

Bevor ich falsch verstanden werde: Ich habe zwei Turbos.
Eine mit Conti und die andere mit BT45 bereift.
So habe ich den direkten "Live" Vergleich und muss nicht aus der Erinnerung berichten.

Gruss Axel und bleibt Gesund!


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BeitragVerfasst: So 5. Dez 2021, 15:44 
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Ich verstehe die Loblieder auf den BT nicht. Seit vielen Jahren gibt es weitaus bessere Alternativen, war schon Thema hier im Forum, auch beim Test von Motorrad (auf XJ900!) landete er deutlich abgeschlagen hinter Conti und Michelin. Die Renovierung BT46 war längst überfällig, ob er wirklich besser ist, wird sich zeigen.

rr

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BeitragVerfasst: So 5. Dez 2021, 15:48 
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Turbo-Opa hat geschrieben:
Ja - BT45.

Die neuen BT46 kann ich erst probieren wenn der nächste Reifenwechsel fällig ist.

Bevor ich falsch verstanden werde: Ich habe zwei Turbos.
Eine mit Conti und die andere mit BT45 bereift.
So habe ich den direkten "Live" Vergleich und muss nicht aus der Erinnerung berichten.

Gruss Axel und bleibt Gesund!


Hi.
Danke für den Zusatz.

Ich musste wegen Verschleiss schon letztes Jahr vorne Wechseln und kann Dir berichten das BT46 vorn (subjektiv) besser läuft. Er fahrt sich besser als der BT45.
Da der Reifen " nur " auf der Gummikuh mit 27 PS läuft ist natürlich die Aussagekraft begrenzt.

Wie sich der BT45/46 fährt ist natürlich eine andere Sache, da schneller stärker evtl. Schwerer.

Von der Laufleistung auf der R 45 kann ich nur sagen das ich da knapp an der 20.000er grenze kratze.

Dank für Deine Info.

Gruss

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BeitragVerfasst: So 5. Dez 2021, 15:50 
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Gürtelreifen gab es erst sehr spät für Motorrader. Ihr besonderer Vorteil, der stabile Mittelgurt gereichte ihnen zum Nachteil und führte dazu, dass speziell die mittlere Lauffläche zuerst verschliss. Erst seitdem die Motorräder so schnell sind, dass man für eine stabile dynamische Form des Diagonalreifens nicht mehr garantieren kann, gibt es überhaupt Radialreifen. Sie wurden aber auch ständig weiterentwickelt und seitdem Slicatmischungen in der Mitte des Reifens platziert werden, haben sie auch eine richtig gute Lebensdauer. Conti nutzte das, um Gürtelreifen für klassische Felgen zu entwickeln, andere, Avon Roadrider zum Beispiel, setzen die Kautschuk-Silicat Mischungen bei ihren Diagonalreifen ein. Bridgestone bewarb den BT 45 hingegen immer mit einem erhöhten Kautschukanteil. Kautschuk= hoher Grip, hoher Verschleiß plus Sägezahn, weil die Stollen beim Bremsen einseitig verschleißen.

Ist wie bei den Scheibenbremsen, je mehr Material abgehobelt wird, desto besser die Bremswirkung.

Grüße, Olaf

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BeitragVerfasst: So 5. Dez 2021, 18:16 
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Der große Superbike Fight 1975 in Daytona, Suzuki vs. Kawasaki 750, beide 3-Zyl. Zweitakter.
Später kam man dahinter, dass der Reifendurchmesser von der Fliehkraft jenseits der 250km/h so groß geworden war, dass er am Rahmen rieb und dabei aufschlitzte.

Ich war zwar der Meinung, dass das früher war, vielleicht gehört der Film zu einem anderen Sturz.
Barry Sheene:
https://www.gaskrank.tv/tv/halloffame/b ... -11202.htm

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BeitragVerfasst: So 5. Dez 2021, 18:56 
Mal ganz von der Gummi Mischung abgesehen: Vergleiche doch das Profil.
Gemetzeler ME33 zu BT45 zu BT46.

Die Profilrillen Vau - förmig.
Vau nach oben (ME33), Vau noch unten (BT45) und jetzt wieder nach oben (BT46)
Das Gemetzeler hatte schon keinen Sägezahn. Warum wohl?
Und das war in den 80-ern erste Wahl ...

Und warum sehen die neuen BT46 so aus wie ein falsch herum montierter BT45?

Davon abgesehen war ich 10 Jahre lang sehr zufrieden mit den BT45.

Aber das bessere ist nun mal des Guten Feind ... ;)

Gruss Axel und bleibt Gesund!


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BeitragVerfasst: Mo 6. Dez 2021, 10:15 
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Turbo-Opa hat geschrieben:
Mal ganz von der Gummi Mischung abgesehen: Vergleiche doch das Profil.

Und warum sehen die neuen BT46 so aus wie ein falsch herum montierter BT45?

Davon abgesehen war ich 10 Jahre lang sehr zufrieden mit den BT45.

Aber das bessere ist nun mal des Guten Feind ... ;)

Gruss Axel und bleibt Gesund!


Ahem..Der BT 46 ist ein BT45 nur mit einem um 180 Grad gedrehten Profil. Das gibt Bridgestone selbst zu. Das sein ein altertrick der Reifen hersteller wenn man ein gutes Profil das sich zu schnell oder schlecht ab nutzt.

Der "Sägezahneffekt" im Verschleissbild hat drei Väter: falscher Luftdruck, defekte Federbeine/Gabel und das Profil so weit ich weiss. Beim BT 45 wars halt das Profil.

Ich kann von meiner Seite sagen das das verhasste Sägezahnprofil bein BT46 Vorn nicht auftritt, zu mindest nicht nach 4000 KM

Tschö

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BeitragVerfasst: Mo 6. Dez 2021, 12:20 
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Um 4000 bis 5000 km ging bei meinen Maschinen mit dem BT der Eiertanz los. Neu eigentlich recht gut, aber der rasante Abbau ist schon auffällig.

Schlimm war auch der Pirelli Phantom, Erstbereifung meiner 41Y, kalt glitschig, stur in Kurven und nach der Fahrt unglaublich heiß. Letzteres war im Grunde bedeutungslos, der Rest hingegen nicht.

Metzeler (Typ vergessen) hatte ich auf meiner gebraucht erworbenen 4BB vom Vorgänger übernommen. Ziemlich abgefahren schon, auf der Heimfahrt ließ ich es bei Tempo 100 bewenden, kippelig und total unsicheres Verhalten. Mit neuen Michelin Piloten dagegen sofort komfortabel, neutral in Kurven, eine ganz neue Maschine.

Meine BMWs liefen mit (älteren) Metzelern tadellos. Auf einer 4K0 hatte ich einen Satz Metzeler drauf, Preisausschreibengewinn (!), ab 180 bitte bitte keine Kurven mehr. Direkt im Odenwald reklamiert, zufällig war ein Techniker aus München anwesend, der die Reifen dynamisch vermaß. Beide Reifen waren jeweils mit mehreren Parametern ausserhalber der Toleranzen, bekam einen neuen Satz (andere Größe für das Moped eines Freundes, mein Bedarf war für's Erste gedeckt).

Reifen, immer ein Thema....


rr

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Zuletzt geändert von rrichard am Mo 6. Dez 2021, 18:25, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mo 6. Dez 2021, 12:28 
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Na ja, alte Tricks sollten bei der Reifenprofilbing kein Argument sein, die Laufrichtung ist Teil der ABE.

Mal zur Erläuterung:
Ein Hinterradreifenprofil ist primär ausgelegt für den Beschleunigungsvorgang. Es wird beim Bremsen leicht, so dass der Abrieb beim Bremsen von untergeordneter Bedeutung ist.
Ein Vorderradreifenprofil ist primär ausgelegt für den Bremsvorgang, also umgekehrte Profilbeanspruchung.

Möchte man nun für den Gespannbetrieb zum Beispiel einen Hinterreifen auf das Vorderrad ziehen, steht in der Freigeabe des Herstellers: "Entgegen der Laufrichtung".

Bridgestone hat seinen BT45 selbst entwickelt und über 20 Jahre verkauft, ich glaube nicht, dass sie das nicht wussten. Sie haben halt entwickelt, probiert, und Argumente gefunden, das Profil vorne mitläufig einzusetzen. Die Zeit lehrte, dass das eben nicht geht, sich ein Sägezahn bildet.

Grundsätzlich: hat ein Profil eine Keilform und zeigt es von oben gesehen nach vorn, dann zeigt es unten am Latsch nach hinten. Beim Bremsen schert besonders ein neues Profil nach hinten, so dass im wesentlichen die Flügel des Keils abgetragen werden. Dadurch bildet sich an der Spitze eine Überhöhung, ein Sägezahn aus.
Dieser Effekt ist umso geringer, je weniger Höhe das Profil aufzuweisen hat. Wie hoch ist ein neues BT 45 Front Profil, 4mm, 6mm? Ich denke mit mehr Höhe, wäre es gar nicht gegangen, oder es war sogar ein Versuch, technisch begründet vorne Gummi einzusparen.
Durch einfaches Umdrehen eines solchen Vorderreifens handelt man sich andere Probleme ein, deshalb ABE mit Laufrichtung. Der BT 46 Front wird weitere Änderungen aufweisen.

Grüße, Olaf

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BeitragVerfasst: Mi 8. Dez 2021, 16:47 
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Wohnort: Oberhaching bei München
Evtentuell für den einen oder anderen hier eine interessante Info:

Ich habe gestern eine nettes Gespräch mit einem motorradkundigen Prüfer des hiesigen TÜV Center Unterhaching (TÜV-Süd) zur Fragestellung geführt, welche Möglichkeiten er sieht, die vorhandene Reifenfabrikatebindung bei meiner 4BB entweder zu löschen oder durch einen Eintrag wie z.B. "Reifen hi. u. vo. vom selben Hersteller" (wie bei meiner 4KM) zu ersetzen.

Ergebnis: Weder eine Löschung noch die Ersetzung wird durchgeführt - weil schlichtweg nicht mehr notwendig, da bei einer Beibehaltung der Reifengröße (incl. Typ, Geschw.- u. Tragfähigkeitsindex) gem. ZB1-Eintrag die vorgegebene Reifenfabrikatebindung keine Beachtung mehr findet bzw. deren Nichtbeachtung nicht automatisch zu einem erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Nach dieser Antwort meines Gesprächspartners war ich mit meiner Kenntnis der Ausführungen des einschlägigen Verkehrsblattes 2019 Nr. 15 zur Neubewertung von Rad-Reifenkombinationen bei Motorrädern erst einmal so richtig baff und dann erfreut.

Ich habe mir dann auch gleich nochmal dazu die AKE - Festlegung Nr. 01-2018 Version 05 / 19.01.2021 vorgenommen. - Und ich muss jetzt zugeben, dass es mir schwer fällt, die diese zeitlich nachgelagerten Festlegungen Anfang 2021 zur Umsetzung der ursprünglichen Vorgaben des Verkerhsblattes durch die Prüfgesellschaften - mit Ausnahme der Zusammefassung unter Pkt. 6 - mit den Ausführungen meines TÜV-Gesprächspartners in Einklang zu bringen. Andererseits begrüsse ich das von meinem TÜV-Gesprächspartner aufgezeigte Vorgehen, da es mir logisch und hinsichtlich eines tatsächlichen Gefährdungspotentials folgerichtig erscheint. Jedoch befürchte ich, daß die momentanen Verlautbarungen vom BMVI und AKE einerseits und deren Interpretation/Umsetzung durch die Prüfgesellschaften andererseits irgendwie nicht ein Gefühl von Rechtssicherheit hinterlässt. So zumindestens bei mir. - Aber vielleicht kann mir hier jemand "auf die Sprünge" helfen......

Hier noch der Link zu den AKE-Festlegungen: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjrmtKIuNT0AhVjhf0HHSe3CS8QFnoECAQQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gs-forum.eu%2Fattachments%2Fbeurteilung-bereifu0001-pdf.390018%2F&usg=AOvVaw2xAozw62TBlqBc_b-PXUEQ

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BeitragVerfasst: Mi 8. Dez 2021, 17:03 
Zitat:
Ergebnis: Weder eine Löschung noch die Ersetzung wird durchgeführt

Da kann man doch mit einverstanden sein... wenn...


Wenn folgendes nicht wäre
Zitat:
da bei einer Beibehaltung der Reifengröße (incl. Typ, Geschw.- u. Tragfähigkeitsindex) gem. ZB1-Eintrag die vorgegebene Reifenfabrikatebindung keine Beachtung mehr findet bzw. deren Nichtbeachtung nicht automatisch zu einem erlöschen der Betriebserlaubnis führt


Wenn Eintragungen und Fahrzeug nicht übereinstimmen, und die Streckenposten nicht die Gedanken deines Kesselprüfers haben....
Dann steht der Teufel in der Tür, und du kannst dir dein Möppi in Italien, oder Bayern vor Gericht frei kämpfen.

Zitat:
irgendwie nicht ein Gefühl von Rechtssicherheit hinterlässt

Ja, nee....


Wenn in den Papieren drin steht, was du auf deinen Felgen montiert hast, dann sollte Rechtssicherheit herrschen.


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BeitragVerfasst: Mi 8. Dez 2021, 23:36 
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herbert (4bb 4km) hat geschrieben:
…Aber vielleicht kann mir hier jemand "auf die Sprünge" helfen......

puh, was aber auch eine Wirrnis. Dein verlinktes Dokument – dort die "Matrix" unter Punkt 6 sieht tatsächlich tiefenentspannt aus. Dort werden EG-typgenehmigte Mopeten (also das neurere Getöse) mit Maschinen mit ABE gleichgesetzt.

Disclaimer 1: Hier könnte eine Wissenslücke meinerseits zuschlagen: Unsere alten Hobel sind doch solche ABE-Maschinen – oder sehe ich das falsch? Wenn nein, ist alles folgende bestenfalls zur allgemeinen Belustigung geeignet…

Die Tabelle unter Punkt 6 des Dokuments widerspricht m.M. nach auch nicht den Lang-Texten auf den Seiten vor dieser Tabelle. Und diese Texte damit auch nicht den Aussagen des zitierten Prüfers:

Die erste Zeile der Tabelle unter Punkt 6 ist de jure für jeden uninteressant. Reifen drauf, wie sie in Teil 1 ZB stehen. In realiter für uns uninteressant, weil es die eingetragenen Reifen nicht mehr gibt.
Die zweite Zeile entspricht m.A. im Text-Teil dem Fall 1a auf den Seiten 3 bis 4.
Die dritte Zeile wiederum ist m.A. die Kurzfassung des Falls 1b auf der Seite 4.

In den beiden genannten Textabschnitten steht nach vielem, das sich nicht hoffnungsvoll, da für uns nicht zutreffend liest, jeweils folgendes:
Zitat:
Hinweis: Das gilt auch für technisch nicht veränderte Krafträder mit Genehmigung nach § 20 STVZO.

Das könnte der Knackpunkt sein, wenn meine Annahme (s. Disclaimer oben) nicht völliger Unsinn ist. Allerdings: Dieser Zusatz fehlt im Text des BMVI. Es steht so nur in dem Text des AKE (Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung), den Du verlinkt hast. Als ob es ein erläuternder, verdeutlichender Hinweis des Arbeitskreises für die von ihm beratenen Stellen – am Ende doch die Jungs im grauen Kittel? – ist.

Wenn der AKE das eben so gleichsetzt, und die Prüfer alle auf dem selben Stand (und guter Laune) sind, sollte das plötzlich so einfach sein, wie es in der Tabelle 6 aussieht. Zumindest, was die reine TÜV-Abnahme angeht.
Ob sie einem dann was in die Papiere schreiben (für ’ne schlanke Bearbeitungsgebühr, nicht mit gesonderter und teurerer Abnahme), damit man in allen genannten Problem-Fällen (unwissende Dorf-Wachtmeister, ausländische Rennleitungen und ähnlich unerfreuliche Begegnungen) was in der Hand hat, steht aber wieder noch mal auf einem anderen Blatt…

Disclaimer 2: Basiert alles auf keiner eigenen praktischen Erfahrung oder gar juristischen Kenntnis… nur Textexegese des verlinkten Dokuments!

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Gruß, Alex

»Wenn man bedenkt, dass wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt« (Mark Twain)


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BeitragVerfasst: Do 9. Dez 2021, 01:19 
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Seid mir nicht böse, ich schaue mir hierzu keine weiteren Links zu Gesetzestexten mehr an. Die Regelung ist eindeutig, vielleicht muss man juristisch denken, um sie analysieren zu können.

Vorab der Hintergrund:

1) Der Gesetzgeber will nicht, das weiterhin Reifenfabrikatsbindungen ausgetragen werden. Warum ist doch scheißegal. Stattdessen sollen Die Reifen, die nicht unter die Freistellung fallen zusätzlich eingetragen werden.
Meine Interpretation: Na und, das war auch früher schon so, das Austragen war eine Mode, die eine gewisse Zeit Gültigkeit hatte.

2) Der Gesetzgeber will nicht, das Karl Arsch und sein Schwager mit einer selbstkopierten Hersteller-Unbedenklichkeitsbescheinigung ohne ABE am Straßenverkehr teilnehmen, weil im Schadensfall die Versicherung nicht zahlen muss, sondern der Staat.
Meine Interpretation: Ich will das auch nicht, das kost nämlich im Schadenfall mein Geld.

Ausgenommen von dieser Eintragungspflicht sind Motorräder, die eine EU Zulassung haben, diese erkennt man am Buchstaben k in den Papieren. Erst in diesem Jahrtausend war es überhaupt möglich, Motoradtypen EU-weit zuzulassen. Die meisten Motorräder aus dieser Zeit haben sowas.
Um unbillige Härten zu vermeiden, sind auch andere, ältere Motorräder bis zum Jahr 2025 davon ausgenommen, sofern sie mit Reifen, älter als Bj 2020 und mit Gummis gleicher Größe wie eingetragen bereift sind.

Meine Interpretation: Auf diese Weise bleibt dem, der z.B. erst 2019 neue Reifen gekauft hat, ein nachträgliches Eintragen erspart, länger als 5 Jahre soll er sie eh nicht fahren. Eine relative Besitzstandswahrung also.


Unter die Eintragungspflicht hingegen fallen auch Motorräder mit EU Zulassung, sofern durch eintragungspflichtige Änderungen (anderer Lenker) die EU Zulassung verfällt und der Buchstabe K in den Papieren durch einen anderen ersetzt wird. Auch Reifen anderer Größe, Last- oder Speedindex fallen unter die Eintragungspflicht bei allen Motorrädern.

Meine Interpretation: Die Reifenhersteller sagen, wir können nur Haftung für Reifen und Maschinen übernehmen, die so dastehen, wie unsere Testmaschinen. Es musste eine Altersgrenze gefunden und versucht werden, diese Regelung möglichst europaweit transpatent zu machen. Was liegt näher, als sich auf Mopeds mit EU Zulassung zu konzentrieren.

Nochmal: Für uns ändert sich gar nichts, nur die Zeit der Austragung von Reifenbindungen und Internetfreigaben ist vorbei. Wir haben stattdessen 5 Jahre Zeit, ohne Eintragung einen Reifentyp auszuprobieren, der neuer ist, als der in unseren Papieren, aber eben älter als Markteinführung/Herstellungsdatum 2020.

Macht doch nicht so ein Drama daraus, nur weil die Juristen ein anderes Deutsch sprechen. Was sollen denn die Imigranten sagen, die jetzt Genderdeutsch lernen müssen?
"Jeder Motorradfahrer lobt seinen Beifahrer" schreibt das mal in Genderdeutsch, hundertmal bitte! :)

Grüße, Olaf

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BeitragVerfasst: Do 9. Dez 2021, 08:52 
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alexanderfrese hat geschrieben:
herbert (4bb 4km) hat geschrieben:
…Aber vielleicht kann mir hier jemand "auf die Sprünge" helfen......
.........
Wenn der AKE das eben so gleichsetzt, und die Prüfer alle auf dem selben Stand (und guter Laune) sind, sollte das plötzlich so einfach sein, wie es in der Tabelle 6 aussieht. Zumindest, was die reine TÜV-Abnahme angeht.
Ob sie einem dann was in die Papiere schreiben (für ’ne schlanke Bearbeitungsgebühr, nicht mit gesonderter und teurerer Abnahme), damit man in allen genannten Problem-Fällen (unwissende Dorf-Wachtmeister, ausländische Rennleitungen und ähnlich unerfreuliche Begegnungen) was in der Hand hat, steht aber wieder noch mal auf einem anderen Blatt…


Hallo Alexander,

vielen Dank für's "aufnorden".

Das Thema sehe rechtlich so richtig "an die Wand" gefahren. Eigentlich unglaublich, was sich das BMVI damit geleistet hat. Als Folge werde ich bei meiner 4BB künftig, auch bei Reifen mit Produktionsdatum 2020 und jünger, eine alte entsprechende UBB mitführen., wenn der TÜV diese neuen Reifen einfach ohne Eintrag durchwinken sollte. Gleichzeitig werde ich versuchen, bzw. darauf dringen, daß die Fabrikatebindung ausgetragen wird.

Grüsse
Herbert

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