herbert (4bb 4km) hat geschrieben:
…Aber vielleicht kann mir hier jemand "auf die Sprünge" helfen......
puh, was aber auch eine Wirrnis. Dein verlinktes Dokument – dort die "Matrix" unter Punkt 6 sieht tatsächlich tiefenentspannt aus. Dort werden EG-typgenehmigte Mopeten (also das neurere Getöse) mit Maschinen mit ABE gleichgesetzt.
Disclaimer 1: Hier könnte eine Wissenslücke meinerseits zuschlagen: Unsere alten Hobel sind doch solche ABE-Maschinen – oder sehe ich das falsch? Wenn nein, ist alles folgende bestenfalls zur allgemeinen Belustigung geeignet…Die Tabelle unter Punkt 6 des Dokuments widerspricht m.M. nach auch nicht den Lang-Texten auf den Seiten vor dieser Tabelle. Und diese Texte damit auch nicht den Aussagen des zitierten Prüfers:
Die erste Zeile der Tabelle unter Punkt 6 ist de jure
für jeden uninteressant. Reifen drauf, wie sie in Teil 1 ZB stehen. In realiter
für uns uninteressant, weil es die eingetragenen Reifen nicht mehr gibt.
Die zweite Zeile entspricht m.A. im Text-Teil dem
Fall 1a auf den Seiten 3 bis 4.Die dritte Zeile wiederum ist m.A. die Kurzfassung des
Falls 1b auf der Seite 4.In den beiden genannten Textabschnitten steht nach vielem, das sich nicht hoffnungsvoll, da für uns nicht zutreffend liest, jeweils folgendes:
Zitat:
Hinweis: Das gilt auch für technisch nicht veränderte Krafträder mit Genehmigung nach § 20 STVZO.
Das könnte der Knackpunkt sein, wenn meine Annahme (s. Disclaimer oben) nicht völliger Unsinn ist. Allerdings: Dieser Zusatz fehlt im
Text des BMVI. Es steht so
nur in dem Text des AKE (Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung), den Du verlinkt hast. Als ob es ein erläuternder, verdeutlichender Hinweis des Arbeitskreises für die von ihm beratenen Stellen – am Ende doch die Jungs im grauen Kittel? – ist.
Wenn der AKE das eben so gleichsetzt, und die Prüfer alle auf dem selben Stand (und guter Laune) sind,
sollte das plötzlich so einfach sein, wie es in der Tabelle 6 aussieht. Zumindest, was die reine TÜV-Abnahme angeht.
Ob sie einem dann was in die Papiere schreiben (für ’ne schlanke Bearbeitungsgebühr, nicht mit gesonderter und teurerer Abnahme), damit man in allen genannten Problem-Fällen (unwissende Dorf-Wachtmeister, ausländische Rennleitungen und ähnlich unerfreuliche Begegnungen) was in der Hand hat, steht aber wieder noch mal auf einem anderen Blatt…
Disclaimer 2: Basiert alles auf keiner eigenen praktischen Erfahrung oder gar juristischen Kenntnis… nur Textexegese des verlinkten Dokuments!