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 Betreff des Beitrags: Re: Alternativer Auspuff
BeitragVerfasst: Fr 23. Feb 2024, 23:12 
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Alles klar. Auf Dein Niveau lass ich mich nicht herab.
Werd glücklich mit Deiner Einstellung und viel Glück beim nächsten TÜV.

BTW: Es ist wirklich schade dass es solche Leute gibt die andere User die gut gemeinte und rechtlich fundierte Infos erteilen so beleidigen. Dein abschließender Kommentar auf Hinweise wie die Gesetzeslage ist und welche Möglichkeiten es gibt so was zu legalisieren disqualifizieren dich leider als geistigen Tiefflieger und besserwisserischem Ignoranten. Herzlichen Glückwunsch dazu. :cool: Und hier noch der genaue Gesetzestext: Wenn man eine neue Zubehör-Auspuffanlage mit Straßenzulassung anschafft, hat diese normalerweise ein eingestanztes E-Prüfzeichen mit Nummer, also eine Betriebserlaubnis nach europäischem Recht. Aus den beigefügten Unterlagen muss hervorgehen, dass die Anlage für das jeweilige Motorradmodell geprüft und zugelassen ist.

_________________
Gruß, Jörg


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Fr 23. Feb 2024, 23:12 


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 Betreff des Beitrags: Re: Alternativer Auspuff
BeitragVerfasst: Sa 24. Feb 2024, 07:00 
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zxguzzi hat geschrieben:
jörg, du laberst müll,lass es einfach sein oder hast du ein ADHS syndrom???

Er hat schlicht und ergreifend Recht. Wenn dein Auspuff eine E Nummer und eine Freigabe für die Triumph hat darf sie an einer Yamaha nicht ohne Eintragung gefahren werden.
Immerhin steht da auch noch ein Typgenehmigung dabei.....
Auszug von LeoVince, genau deinen Schalldämpfer betreffend:
[*]Vor der Bestellung des Produktes wird empfohlen die Kompatibilität mit dem im Fahrzeugschein angegebenen Typ zu prüfen, sowohl im Hinblick auf die Passgenauigkeit als auch auf die Gültigkeit der Zulassung. Die Zulassung ist nur und ausschließlich für die Typen gültig, die im ePass (welcher im Benutzerhandbuch enthalten ist) oder auf der Zulassungsbescheinigung aufgeführt sind.

Glück auf
Helmut


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 Betreff des Beitrags: Re: Alternativer Auspuff
BeitragVerfasst: Mi 20. Mär 2024, 22:13 
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:snoopy


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 Betreff des Beitrags: Re: Alternativer Auspuff
BeitragVerfasst: Sa 23. Mär 2024, 21:56 
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war heute in einer kontrolle, alles top, jetzt alles klar???? warte auf den nächsten spruch!!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Alternativer Auspuff
BeitragVerfasst: Mo 25. Mär 2024, 20:07 
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er begreift es nicht!

_________________
Grüße, Rüdiger aus MH


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 Betreff des Beitrags: Re: Alternativer Auspuff
BeitragVerfasst: Di 26. Mär 2024, 07:50 
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Irgendwann schon. Wahrscheinlich auf die harte Tour.
Vielleicht hat er ja Glück (was ich ihm schon wünsche). In eine Kontrolle bin ich die letzten 20 Jahre auch nicht gekommen.
Aber unser TÜV schaut da genau hin. Gerade bei älteren Motorrädern.

_________________
Gruß, Jörg


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 Betreff des Beitrags: Re: Alternativer Auspuff
BeitragVerfasst: So 31. Mär 2024, 23:08 
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rüdiger und A. ihr habt keine ahnung und seit schlaue redner, ich hab die anlage ohne probleme eingetragen bekommen, weil sie die geräuschbestimmung erfüllt, mann ich kann schlauschwätzer nicht ab


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 Betreff des Beitrags: Re: Alternativer Auspuff
BeitragVerfasst: Mo 1. Apr 2024, 10:00 
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Jetzt pass mal auf Du komischer Vogel. Nichts anderes haben wir gesagt.
Beim TÜV abnehmen lassen und dann legal unterwegs zu sein. Fertig.
Wenn Du nicht in der Lage bist Texte richtig zu lesen oder zu verstehen ist das Dein Problem. Nicht unseres.
Ausser Dir ist hier auch niemend ausfallend geworden.
Ich denke, besser Du suchst Dir eine andere Spielwiese.
Mit so einer Einstellung wirst Du auch im anderen Forum auf Granit beissen.

_________________
Gruß, Jörg


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 Betreff des Beitrags: Re: Alternativer Auspuff
BeitragVerfasst: Fr 3. Mai 2024, 18:37 
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Jörg A. hat geschrieben:
Bei Zubehörteilen (auch mit E-Nummer) muss, wenn nicht im Zulassungsschein eingetragen, die Bescheinigung
mitgeführt werden die bestätigt dass das Bauteil für dieses Motorrad zugelassen ist.


Das stimmt NICHT. Wenn sich auf einem Zubehörteil eine E-Nummer befindet, muss das Teil NICHT in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Es ist auch NICHT erforderlich, Unterlagen über das Teil mitzuführen. Im Normalfall erhält man für Teile mit E-Nummer beim Kauf auch gar keine Unterlagen. Wenn sich eine E-Nummer auf dem Teil befindet, kann die Polizei bzw. der Prüfer bei der HU per Datenbankabfrage herausfinden, ob dieses Teil für das Fahrzeug, an dem es angebracht ist, zugelassen ist.

Grüße
Rolf


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 Betreff des Beitrags: Re: Alternativer Auspuff
BeitragVerfasst: Sa 4. Mai 2024, 20:04 
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Doch, ist es. Gerade beim TÜV wieder erlebt. Auspuff und Kupplungs-/Bremshebel mit E-Zeichen.
Aber…. Mir egal. Seine Fehler muss jeder selber machen.

_________________
Gruß, Jörg


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 Betreff des Beitrags: Re: Alternativer Auspuff
BeitragVerfasst: Mo 6. Mai 2024, 13:58 
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Rolf hat geschrieben:
Jörg A. hat geschrieben:
Bei Zubehörteilen (auch mit E-Nummer) muss, wenn nicht im Zulassungsschein eingetragen, die Bescheinigung
mitgeführt werden die bestätigt dass das Bauteil für dieses Motorrad zugelassen ist.


Das stimmt NICHT. Wenn sich auf einem Zubehörteil eine E-Nummer befindet, muss das Teil NICHT in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Es ist auch NICHT erforderlich, Unterlagen über das Teil mitzuführen. Im Normalfall erhält man für Teile mit E-Nummer beim Kauf auch gar keine Unterlagen. Wenn sich eine E-Nummer auf dem Teil befindet, kann die Polizei bzw. der Prüfer bei der HU per Datenbankabfrage herausfinden, ob dieses Teil für das Fahrzeug, an dem es angebracht ist, zugelassen ist.

Grüße
Rolf

Super aber auch deine Argumentation ist nichts neues. E-Nummer ist drauf und muss zum Fahrzeug passen. Ja, war schon geklärt, deswegen hat der TE seinen Auspuff trotz E-Nummer ja auch eintragen lassen....So ein Quatsch :mrgreen: (Ironie off)
Glück auf


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