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 Betreff des Beitrags: Neue 48PS Drosselung möglich?
BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2013, 15:27 
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Hi.
Ich hätte da gerne mal ein Problem (frei nach Herrn Bach :D ):
Meine Regierung macht ja jetzt den Führerschein Klasse A (unbeschränkt da knapp über 25 Jahre alt :roll: ) und wir wollen nächstes WE eine schöne 600 3KN mit 66 PS abholen gehen. Die Neuregelung der Klassen ab 01.01.2013 besagt ja jetzt das man als Anfänger in der Klasse A bis 48 PS bei einem Lehrgewicht von mindestens 170KG fahren darf.
Es gab ja für dieses Modell auch eine Version 51H mit 50 PS für Europa ohne Deutschland und Schweden und eine Version nur für die Schweiz mit 48,6 PS. Beide wurden über eine andere Zündbox gedrosselt. Könnte man jetzt für die neue Regelung nicht einfach die Zündbox (eventuell auch die Düsen) tauschen um die Drosselung zu erreichen und um dann beim TÜV die Chose eingetragen zu bekommen?
Denn für diese älteren Modelle wird wohl kaum noch ein Drosselsatz auf den Markt geworfen.
Würde mich mal interessieren da wir ansonsten ja auf den 34PS Satz zurückgreifen müßten.
Gruß
Manfred

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Verfasst: Fr 22. Feb 2013, 15:27 


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BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2013, 16:59 
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Hi.
Hat sich erledigt:
http://www.motofreak.de/bar/index.php?o ... ew&id=1159
Sie braucht ja gar nicht zu drosseln :!: :oops:
Ich sollte mit dem saufen aufhören :!: :oops:
Gruß
Manfred

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BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2013, 17:53 
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manneh hat geschrieben:
Hi.
Hat sich erledigt:
http://www.motofreak.de/bar/index.php?o ... ew&id=1159
Sie braucht ja gar nicht zu drosseln :!: :oops:
Ich sollte mit dem saufen aufhören :!: :oops:
Gruß
Manfred


erklärn se ma!
möglichs eenfach, so datt ick dat vastehn tu.

Ich dachte Führerscheininhaber der Klasse 3 dürften jetzt Mopeds bis 48 PS fahren?
Oder was?

Olaf

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BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2013, 18:13 
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Glückwunsch zu Helga`s Entscheidung Führerschein und XJ!
Laßt es ruhig angehen, man sieht sich!
Gruß Werner


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BeitragVerfasst: Fr 22. Feb 2013, 23:51 
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Hi.
Ja, darf man.
Aber wenn man bei der Anmeldung zum Führerschein Klasse A 24 Jahre und älter ist braucht man keinen Stufenführerschein mehr! Also nix mehr mit 27 KW oder höher!
Vorraussetzung: Theoretische und praktische Prüfung sowie die vorgeschriebenen Pflichtstunden.
Unter 24: Stufenführerschein A1 bzw. A2 mit den dann geltenden PS Beschränkungen.
@ Werner:
Helga bedankt sich recht herzlich.
Gruß
Manfred

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BeitragVerfasst: Fr 19. Jul 2013, 23:37 
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manneh........
nur mal zur Info und was du eigentlich wissen solltest.......
Die 3KN gab es nie als 51H.
Die 51H war die 50 PS-Version der 51J, nicht der 3KN.
Nur mal so als Nachtrag.

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Gruß Felix
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